Monatsarchiv: Juli 2013

Fürsorgepflicht des Franchisegebers bezüglich Softwarenutzung hat Grenzen

Grundsätzlich zeichnet sich ein Franchisesystem dadurch aus, dass der Franchisegeber nicht nur sein gesamtes Wissen den Franchisenehmern zur Verfügung stellt, sondern ebenfalls viele hilfreiche Instrumente für die effektive Gestaltung des Geschäftsablaufs. Besondere Bedeutung kommt dabei der einzusetzenden Software zu. Gerade bezüglich Buchhaltung und Warenwirtschaftssystem wird in modernen Franchisesystemen von allen Franchisenehmern eine einheitliche, vom Franchisegeber zur Verfügung gestellt, Software genutzt. Dies dient einerseits der Effektivität, andererseits aber auch der Einheitlichkeit der gesamten Geschäftsprozesse.

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Werbung mit heruntergesetzten Preisen muss eindeutig sein

Regelmäßig werden im Einzelhandel Waren mit so genannten „statt-Preisen“ beworben. Ein Preis ist rot durchgestrichen, und der aktuelle Preis steht darunter.

Das Oberlandesgericht Hamm hat jetzt entschieden, dass der Hinweis auf den durchgestrichenen in Bezug genommenen Preis eindeutig sein muss. >> weiterlesen

Angemessene Vertragsstrafenklauseln in Vertriebsverträgen

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat sich jetzt erneut mit verschiedenen Vertragsstrafenklauseln in einem Handelsvertretervertrag beschäftigt. Die Grundgedanken der Entscheidung sind je nach Art des Vertragsverhältnisses durchaus auch auf andere Vertriebsverträge, z.B. Franchiseverträge, übertragbar.

Während viele Vertragsstrafenklauseln in Formularvertriebsverträgen, die eine betragsmäßig fixierte Strafhöhe benennen, wegen einer unangemessenen Benachteiligung des Betroffenen als unwirksam erachtet werden, >> weiterlesen

Arglistige Täuschung eines Franchisegebers über eigene Callcenter zur Vermittlung von Kunden

Das Amtsgericht Bielefeld hat jetzt entschieden, dass ein Franchisevertrag eines Systems für Online-Bonitätsauskünfte und Inkassodienstleistungen wegen arglistiger Täuschung durch den Franchisegeber als rückwirkend nichtig zu betrachten ist.

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Franchisegeber in einer E-Mail an den künftigen Franchisenehmer betont, dass ein eigenes Callcenter dem Franchisenehmer Kundentermine vermitteln werde. >> weiterlesen

Haftung des Geschäftsführers eines Franchisegebers bei falscher vorvertraglicher Aufklärung

Wenn Franchisenehmer mit der Umsetzung Ihres Franchise-Outlets scheitern, berufen sie sich häufig bei einer Forderung nach Vertragsauflösung oder Vertragsrückabwicklung gegenüber dem Franchisegeber auf eine falsche vorvertragliche Aufklärung. Da die meisten Franchisegeber kein Einzelkaufmann sind, sondern vielmehr eine Personen- oder Kapitalgesellschaft, findet die Aufklärung häufig durch einen Vertreter, oft durch den Geschäftsführer des Franchisegeberunternehmens statt. Im Falle einer Klage liegt es dann nahe, neben dem Franchisegeber selbst auch den Geschäftsführer persönlich in Anspruch zu nehmen und zu verklagen. >> weiterlesen

Aktuelle Nachrichten und Urteile zum Thema Franchising und Franchiserecht