Jahresarchiv: 2014

Arbeitsverhältnis oder Selbstständigkeit des Franchisenehmers?

Oft haben sich in den vergangenen Jahren die Gerichte mit Fragen der Scheinselbstständigkeit von Franchisenehmern beschäftigt und untersucht, ob es sich angesichts der starken Abhängigkeit vom Franchisegeber letztlich um Arbeitnehmer oder um selbstständige Gewerbetreibende handelte. Je mehr sich das Franchising im Bewusstsein des deutschen Wirtschaftslebens etabliert hat, umso weniger wird noch darüber diskutiert, ob eine Franchisepartnerschaft möglicherweise als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist.

Dennoch kommt es immer wieder zu entsprechenden Rechtsstreitigkeiten, in einem aktuellen Fall sogar im Rahmen eines Strafverfahrens, mit dem sich ein Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt beschäftigen musste. >> weiterlesen

Höhe der Franchisegebühren anpassen

Eine der Hauptpflichten des Franchisenehmers ist die Zahlung von Franchisegebühren.

Feste Vereinbarungen im Vertrag

In den meisten Franchiseverträgen finden sich bezüglich der laufenden Franchisegebühren konkrete Regelungen hinsichtlich der Höhe. Entweder wird ein fester monatlicher Betrag vereinbart, oder  aber die Gebühren bemessen sich prozentual anhand des monatlichen Umsatzes oder des monatlichen Gewinns des Franchisenehmers. In all diesen Fällen gibt es normalerweise keine rechtlichen Probleme. Allenfalls könnte überprüft werden, ob die Franchisegebühren dermaßen überhöht sind und in keinerlei sinnvollem Verhältnis zu den Gegenleistungen des Franchisegebers stehen, dass sie als sittenwidrig einzustufen wären. Solche Fälle jedoch kommen in der Praxis eher selten vor. >> weiterlesen

Sanierungsmöglichkeiten des Franchisenehmer-Unternehmens

Mangelnde Umsetzbarkeit des Systems

Das Franchising hat gerade auch in Deutschland einen teilweise eher zweifelhaften Ruf, unter anderem deshalb, weil die deutschen Medien es lieben, Skandalfälle pointiert der Öffentlichkeit vorzustellen. Natürlich gibt es diese Skandalfälle, in denen das Franchisesystem als solches daran krankt, nicht wirklich dazu in der Lage zu sein, ein erfolgreiches Geschäftsmodell hervorzubringen. In solchen Fällen kann dann auch der beste Franchisenehmer kein erfolgreiches Unternehmen an den Markt bringen.

Mangelnde Unternehmereigenschaft des Franchisenehmers

Häufig aber auch gibt es auch jene Fälle, in denen – und das ist im Franchising nicht anders als sonst beim selbstständigen Unternehmertum – der betreffende Franchisenehmer sich im Nachhinein einfach nicht als geeignet erweist, als selbstständiger Unternehmer sein Geschäft zum Erfolg zu führen.

Unverschuldete Sanierungsfälle

Schließlich aber gibt es auch jene Fälle, bei denen weder das System an seiner mangelnden Umsetzbarkeit, noch der einzelnen Franchisenehmer an seiner fehlenden Unternehmereigenschaft kranken. >> weiterlesen

Bezugsbindung des Franchisenehmers zur Qualitätssicherung

Das typische Franchisesystem zeichnet sich dadurch aus, dass dem Verbraucher und allgemein der Marktöffentlichkeit die angebotenen Dienstleistungen und Produkte stets in einheitlichem Gewand entgegentreten. Die Art der Durchführung der Dienstleistungen hat einen Wiedererkennungswert, Ladenlokale sehen im wesentlichen identisch aus, und gerade in der Systemgastronomie schmecken die jeweiligen Produkte überall auf der Welt gleich.

Qualitätssicherung und Systemuniformität

Wenn ein Franchisesystem Sinn machen soll, und wenn es mit der Bildung einer starken Marke auf dem Markt einhergehen soll, ist es notwendig, diese Uniformität der Dienstleistungen und Produkte sicherzustellen. >> weiterlesen

Das „Kleingedruckte“ in Franchiseverträgen (AGB)

Mit dem „Kleingedruckten“ in jeglicher Art von Verträgen meint man oft das, was sich unscheinbar, und von der entsprechenden Person oft unbemerkt auf der Rückseite des eigentlichen Vertragsformulars befindet. Andererseits wird der Begriff „Kleingedrucktes“ aber auch für das verwendet, was man juristisch als Allgemeine Geschäftsbedingungen bezeichnet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

„Allgemeine Geschäftsbedingungen“ im juristischen Sinne gehen jedoch viel weiter, als das sogenannte kleingedruckte. Von „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ist immer dann die Rede, wenn die entsprechenden Klauseln eines Vertrages nicht zwischen den beiden Vertragspartnern ausgehandelt wurden, sondern wenn sie die eine Vertragspartei, meist die wirtschaftlich mächtigere, regelmäßig für alle ihre Verträge verwendet und der anderen Vertragspartei vorgibt. >> weiterlesen

Lizenz für Ladendesign statt Know-how-Übertragung – Zukunft des Franchisings?

Markenschutz für Apple-Flagship-Stores

In den vergangenen Tagen hat eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Furore gesorgt. Der EuGH hat entschieden, dass die spezielle Gestaltung eines Geschäftslokals als Marke geschützt werden kann. Konkret ging es dabei um die besonderen Flagship-Stores der Firma Apple. Diese waren in Amerika als Marke eingetragen worden, und angesichts einer Ablehnung des deutschen Patent- und Markenamtes kam es dann zu dem entsprechenden Gerichtsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.

Zwar ging auch bisher schon der Markenbegriff über die übliche Wortmarke und die ebenfalls bekannte Wortbildmarke hinaus, die aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes jedoch kann getrost als Sensation bezeichnet werden. Die Firma Apple freut´s, aber ansonsten begegnet die Entscheidung doch eher einer großen Skepsis. Die Folgen sind derzeit noch unabsehbar. >> weiterlesen

Voraussetzungen für Ausgleichsansprüche eines Handelsvertreters nach Beendigung des Franchisevertrages

Auch für Franchisesysteme ist es mittlerweile von der Rechtsprechung eindeutig anerkannt, dass die zwingende Regelung von § 89b HGB auch auf Franchisenehmer analog angewendet wird.

§ 89b HGB regelt die Ausgleichsansprüche eines Handelsvertreters, die diesem nach Vertragsbeendigung zustehen, und die zum einen die Provisionsverluste des Handelsvertreters, und zum anderen die weiterwirkenden Vorteile aufgrund neu hinzugewonnener Kunden auf seiten des Unternehmers ausgleichen sollen.

Unterschiede zwischen Handelsvertreter und Franchisenehmer

Ein Franchisenehmer unterscheidet sich von einem Handelsvertreter unter anderem insoweit wesentlich, als er im eigenen Namen die Geschäfts mit seinen Kunden abschließt und nicht stellvertretend im Namen des Franchisegebers. Daher ist es auch nicht zwingend, dass nach Vertragsbeendigung der Franchisegeber automatisch mit den bisherigen Kunden des Franchisenehmers  weiterhin Geschäfte machen kann. >> weiterlesen

Insolvenzrechtsreform: schnellere Restschuldbefreiung für Existenzgründer

Am 1. Juli 2014 tritt die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform in Kraft. Die damit verbundenen gesetzlichen Neuerungen können teilweise von großem Interesse auch für Franchisenehmer sein, die mit ihrem Unternehmen scheitern.

Verbrauchern, denen insoweit Existenzgründer gleichgestellt werden, soll es unter bestimmten Voraussetzungen leichter gemacht werden, nach kurzer Zeit durch eine Restschuldbefreiung wieder auf die Beine zu kommen. >> weiterlesen

Neues Widerrufsrecht auch bei Franchiseverträgen ab dem 13. Juni 2014?

Ein Dauerbrenner im Franchiserecht ist die Thematik um ein etwaig einzuräumendes Widerrufsrecht und die korrekte und rechtssichere Widerrufsbelehrung.

Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Franchisegeber seinen Franchisenehmern ein Widerrufsrecht einräumen. Dies hängt zum einen davon ab, ob der Franchisenehmer bei Unterzeichnung des Franchisevertrages noch Existenzgründer ist, und wie hoch seine verbindlichen Investitionen aufgrund des Franchisevertrages sind.
Da diesbezüglich viel Unsicherheit, auch bei Gerichten, herrscht, ist es mittlerweile allgemein üblich, dass bei fast sämtlichen Franchiseverträgen sicherheitshalber ein Widerrufsrecht eingeräumt wird. >> weiterlesen

Franchising im Handwerk – muss der Franchisenehmer Handwerker sein?

Ein nicht unerheblicher Anteil der in Deutschland tätigen Franchisesysteme betrifft handwerkliche Leistungen. Oft ist es jedoch so, dass nicht einfach die konkrete Ausübung eines bestimmten Handwerksberufs Gegenstand der Franchise ist, sondern dass vielmehr einige wenige Dienstleistungen im Rahmen eines Gesamtkonzeptes einem bestimmten Handwerksberuf zugeordnet werden können. Bei solchen Berufsbildern stellt sich oft die Frage, inwieweit die betreffenden Tätigkeiten, die manchmal lediglich dem Randbereich eines Handwerks zugeordnet werden können, eine entsprechende Ausbildung voraussetzen und eine Eintragung in die Handwerksrolle verlangen. >> weiterlesen

Aktuelle Nachrichten und Urteile zum Thema Franchising und Franchiserecht