Keine Tierhaltung mehr in OBI-Märkten –Änderungen eines Franchisekonzepts

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Die Tierschutzorganisation PETA hat es offensichtlich erreicht, dass im Rahmen des Franchisesystems der Obi-Baumärkte künftig keine Kleintiere mehr verkauft werden sollen. Eigentlich hat es eine solche unternehmerische Grundentscheidung bereits vor geraumer Zeit gegeben, jedoch behielten zahlreiche Franchisenehmer die kleine Zoo-Abteilung in ihrem Baumarkt zunächst bei.
Nachdem nun tierquälerische Zustände bei den angeblichen Zulieferern und Züchtern der für die OBI-Baumärkte vorgesehenen Haustiere publik gemacht wurden, wurde erneut, insbesondere im Internet, Druck auf die OBI-Franchisezentrale gemacht. Mit Erfolg. OBI kündigte an, dafür zu sorgen, dass nunmehr auch die letzten Franchisenehmer zeitnah auf den Verkauf von Kleintieren verzichten würden.

Keine Weisungsgebundenheit des selbständigen Franchisenehmers

Diese Ankündigung berührt ein Grundproblem des Systems Franchising und des Franchiserechts. Inwieweit ist ein Franchisegeber hinsichtlich der Produktpolitik berechtigt, Weisungen an seine selbstständigen Franchisenehmer zu erteilen?
Grundsätzlich hat ein Franchisevertrag natürlich bindende Wirkung mit der Folge, dass eine Vertragspartei nicht einseitig den Vertragsinhalt abändern darf. So stellt sich auch die Frage, inwieweit ein Franchisesystem Änderungen in der Produktpolitik zwangsweise durchsetzen kann.

Änderungsvorbehalte im Franchisevertrag

Alle Franchiseverträge enthalten in der Regel eine Klausel, nach der es dem Franchisegeber erlaubt sein soll, das Franchisesystem zeitgemäß zu erneuern, und notwendige Änderungen einzuführen. Eine solche Klausel, die quasi auf ein einseitiges Vertragsänderungsrecht hinausläuft, ist im Franchising von ganz entscheidender Bedeutung. Gerade aufgrund der oft langen Laufzeit von Franchiseverträgen wäre es anders nicht möglich, das Erscheinungsbild des Franchisesystems, das Corporate Identity, die Produktpolitik, dass Marketing und vieles andere mehr zu verändern, wenn die Franchisenehmer nicht freiwillig mitmachten. Da es jedoch für ein Franchisesystem geradezu typisch und wichtig ist, einheitlich am Markt aufzutreten, muss es auch Möglichkeiten geben, das System in gewissen Grenzen zu erneuern und zu verbessern. Augenfällig wird dies oft, wenn bekannte Restaurantketten ihre Inneneinrichtung nach einigen Jahren wieder erneuern.
Kleinere Änderungen werden meist dadurch umgesetzt, dass das Franchisehandbuch in bestimmten Punkten abgeändert wird, welches ja auch durch den Franchisevertrag stets in seiner jeweiligen Verfassung zum Vertragsbestandteil gemacht wird.

Reichweite von einseitigen Anpassungsrechten des Franchisegebers

Bei größeren Änderungen jedoch reicht eine bloße Änderung des Handbuchs mit entsprechenden Hinweisen an die Franchisenehmer nicht aus. Hierfür benötigt es dann die oben zitierte Änderungsklausel im Vertrag. Eine solche Klausel, und die daraus resultierenden Maßnahmen sind immer dann möglich, wenn sie einerseits den Kerncharakter des jeweiligen Franchisekonzeptes nicht wesentlich verändern, und wenn sie sich, insbesondere hinsichtlich der zu tätigenden Investitionen in einem für den Franchisenehmer zumutbaren Rahmen bewegen.
Im wesentlichen ist in der Regel all das erlaubt, was ein durchschnittlicher Franchisenehmer bei dem jeweiligen Franchisesystem typischerweise auch an kontinuierlichen Änderungen erwarten darf.

Die Zoo-Abteilung ist kein prägender Bestandteil eines Baumarktes

Ob nun die OBI-Franchisezentrale von den letzten Franchisenehmern verlangen darf, auch aus dem Handel mit Kleintieren auszusteigen, hängt im Wesentlichen davon ab, inwieweit der Kleintierverkauf einen wesentlichen Bestandteil des OBI-Konzeptes ausmachen, und inwieweit dieser geradezu typisch für das Erscheinungsbild der OBI ist. Genau das dürfte aber eindeutig nicht der Fall sein, denn die Zoo-Abteilungen machen nur einen kleinen Teil der gesamten Verkaufsfläche aus und dürften sich auch nur in sehr geringem Umfang auf den Gesamtumsatz auswirken. Außerdem sind die OBI-Märkte von ihrem Grundkonzept her wohl kaum für Kleintiere bekannt, sondern vielmehr für die typischen Baumarktartikel.
Dennoch zeigt der vorliegende Fall, dass Forderungen von politischen oder gesellschaftlichen Gruppierungen oder auch von den Medien, bestimmte Unternehmen müssten irgendetwas an ihrer Geschäftstätigkeit ändern, gerade bei Franchisesystemen nicht so einfach automatisch umzusetzen sind. Spätestens dann wird auch in der Öffentlichkeit wieder bewusst, was Franchising bedeutet: Der partnerschaftlichen Zusammenschluss von vielen selbstständigen und grundsätzlich nicht weisungsgebundenen Unternehmern.

Ein Kommentar zu "Keine Tierhaltung mehr in OBI-Märkten –Änderungen eines Franchisekonzepts"

  1. Marion sagt:

    Anscheinend wurde es auch in den anderen Baumärkten durchgezogen, dass dort der verkauf von Kleintieren eingestellt wurde. Schön, dass PETA was erreichen konnte.

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