Lebensmittelhygiene in Franchisesystemen

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Gerade hinsichtlich der Einhaltung von Lebensmittelhygiene-Standards geraten Franchisesysteme immer wieder in den Fokus der Öffentlichkeit, nicht zuletzt bei der jüngsten Krise im Rahmen des Franchise-Systems Burger King.

Franchisesysteme besonders anfällig für Lebensmittelskandale?

Allerdings ist es wohl ein Märchen, dass gerade Franchisesysteme im Rahmen der Systemgastronomie und des Fast Food besonders anfällig für Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Hygienestandards seien. Denn wer weiß, und wer möchte schon wissen, wie es diesbezüglich in inhaberbetriebenen einzelnen Restaurants und in ganz normalen einfachen Gaststätten aussieht. Hier erlässt niemand verbindliche Systemstandards, und hier kontrolliert niemand, außer eine mögliche Ordnungsbehörde, wenn es in vielen Fällen bereits zu spät ist.

Franchisesysteme haben demgegenüber gerade den Vorteil, dass sich zum einen der Franchisenehmer für die Einhaltung von Hygienestandards verantwortlich fühlt, dass aber andererseits auch der Franchisegeber im Rahmen seiner Kontrollbefugnisse mit ein Auge darauf richtet.

Wenn es aus meiner Sicht also im Bereich des tatsächlichen eher ein Vorteil ist, wenn ein Restaurant in ein größeres Gastronomiesystem, insbesondere in ein Franchisesystem, eingebunden ist, so stellen sich rechtlich jedoch ganz besondere Fragen.

Ein Einzelgastwirt ist „ohne Wenn und Aber“ verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher lebensmittelrechtlichen Vorschriften.

Wie aber sieht es aus mit dem Franchisenehmer? Kann er sich möglicherweise darauf berufen, dass er sämtliche Systemstandards einhält und damit überhaupt nicht für eventuelle Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften verantwortlich ist? Wer haftet für was gegenüber wem in einem Franchisesystem?

Öffentlich-rechtlicher Haftung des Franchisenehmers

Zu all diesen Problemen gibt es, soweit ersichtlich, keine ober- oder höchstrichterliche Rechtsprechung. Dennoch ist davon auszugehen, dass gegenüber der öffentlichen Hand, also gegenüber entsprechenden Ordnungsbehörden, ausschließlich der einzelne Betreiber eines Restaurants, in unserem Falle also der Franchisenehmer, verantwortlich ist. Denn nur dieser ist der selbstständige Unternehmer, und dieser hat die entsprechenden Befugnisse in seinem Restaurant.

 

Eine andere Frage jedoch ist es, wer gegenüber einem möglicherweise geschädigten Gast für Schäden haftet, die aufgrund der Nichteinhaltung von Hygienestandards entstanden ist.

Haftung für Schäden gegenüber Gästen

Hier werden in der Rechtsprechung und auch in der juristischen Literatur verschiedene Ansichten vertreten. Zum einen wird natürlich gesagt, dass auch insoweit der Franchisenehmer für alles haftet, weil er schließlich der selbstständige Unternehmer ist. Teilweise wird aber auch gefordert, dass letztlich den Franchisegeber ebenfalls eine Haftung treffen solle, weil er es schließlich sei, der nach außen hin gegenüber dem Verbraucher wie der faktische Vertragspartner erscheine. Jeder, der beispielsweise ein McDonald’s-Restaurant besuche, wisse überhaupt nicht, dass er das Geschäft eines Franchisenehmers betrete, sondern er gehe im Regelfall davon aus, dass er es mit „McDonald’s“ selbst zu tun habe.

Mit einer zunehmenden Entwicklung dahingehend, dass auch in der Bevölkerung das Franchising immer bekannter wird, dürfte sich auf der einzelne Verbraucher immer mehr dessen bewusst sein, dass er es im konkreten Rahmen des konkreten Restaurantbesuchs nicht mit dem Franchisegeber, sondern vielmehr mit einem einzelnen Franchisenehmer zu tun hat.

Angesichts dieser juristischen Unwägbarkeiten empfiehlt es sich, genau abzuwägen, wer im konkreten Einzelfall der richtige Ansprechpartner ist und ob möglicherweise – insbesondere zur Verhinderung juristischer Überraschungen – nicht eine außergerichtliche Regelung möglich ist, wenn es zu einem Schadensfall hinsichtlich hygienisch bedenklicher oder gar verdorbener Lebensmittel gekommen sein sollte.

Einheitliche Qualitätsstandards – Chancen für ein Franchisesystem

Sowohl Franchisegeber als auch Franchisenehmer tun gut daran, sich beide für die Einhaltung aller lebensmittelrechtlichen Vorschriften und aller einschlägigen Hygienestandards verantwortlich zu fühlen. So muss einerseits der Franchisevertrag, bzw. das Franchisehandbuch, ganz eindeutige Richtlinien enthalten, die die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften sicherstellen. Zum anderen darf sich der Franchisenehmer nicht darauf zurückziehen, dass er blind alle Vorgaben des Franchisegebers beachten müsse, und ihm dann keinerlei Gefahr mehr drohe. Er ist und bleibt eben ein selbstständiger Unternehmer.

Ein Kommentar zu "Lebensmittelhygiene in Franchisesystemen"

  1. Bettina Schuster sagt:

    Sehr spannender Blogbeitrag und ein spannendes Thema! Lebensmittelhygiene – wichtig für den Erfolg eines Unternehmens, die mit Lebensmittel arbeiten, und für den Konsumenten, der die Lebensmittel verzehrt!
    Ein Lebensmittel (Mittel zum Leben) sollte keine gesundheitlichen Risiken für der Verzehrer darstellen, deshalb ist das Thema Hygiene auch so relevant! Mir gefälllt der Ansatz in diesem Artikel, dass einheitliche Qualitätsstandard als Lösungsmöglichkeit vorgeschlagen wird. Ich vertrete ebenfalls diese Meinung, weil ich auch in dieser Industrie tätig bin. Und Lebensmittelhygiene fängt schon bei dem Transport an! Ausreichend gekühlt, nicht zu lange Transportzeiten, der Transport selber muss hygienisch sein. Deshalb haben wir auch Kunststoffpaletten gekauft, die auch Hygienepaletten genannt werden. Sie zeichnen sich durch ihre lange Lebensdauer und Belastbarkeit aus.

    Danke für den informativen Beitrag!

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