Weniger Arbeitnehmerrechte in Franchisesystemen?

Veröffentlicht von angelegt unter Franchising.

In der vergangenen Woche kam es mal wieder zu einem Rundumschlag gegen das Erfolgsmodell Franchising. Der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG), Burkhard Siebert, hat das Vertriebsmodell Franchising insgesamt kritisiert. Begründet hat er dies mit angeblich auf der Hand liegenden schlechteren Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer. Sowohl der Franchisegeber, als auch der Franchisenehmer hätten ein Profitinteresse, woraus nach seiner Ansicht automatisch die Gefahr schlechterer Arbeitsbedingungen resultiere.

Autonomie des Franchisenehmers beim Abschluss von Arbeitsverträgen

Die Logik dieser Schlussfolgerung erschließt sich mir nicht. Überall im Wirtschaftsleben arbeiten Menschen mit Profitinteresse zusammen. Ein Franchiseverhältnis zeichnet sich gerade dadurch aus, dass der Franchisenehmer als freier Unternehmer insbesondere auch seine eigenen Arbeitnehmer völlig frei auswählen kann, und auch die Konditionen der Arbeitsverträge frei bestimmen, bzw. mit seinen Arbeitnehmern aushandeln darf. Auch ist er genauso wie jeder andere Unternehmer an Tarifverträge und an Mindestlohnregelungen gebunden. Auch sämtliche sonstigen Arbeitsschutzvorschriften werden durch einen Franchisevertrag nicht ausgehebelt und dürfen es auch nicht.

Die von Herrn Siebert behauptete negative Folge der Ausrichtung eines Gastronomiekonzeptes als Franchisemodell kann sich nur dann realisieren, wenn etwa ein Franchisegeber auf den Franchisenehmer Druck ausübt hinsichtlich der dortigen Arbeitsbedingungen. Fraglich ist allerdings bereits, welches Interesse ein Franchisegeber daran haben sollte.

Doppelte Kontrollmöglichkeit durch Franchisegeber und Franchisenehmer

Meine These ist genau entgegengesetzt. Im Rahmen eines Franchise-Systems gibt es nicht nur einen, sondern zwei Unternehmer, die in gewisser Weise für rechtmäßige und zumutbare Arbeitsbedingungen die Verantwortung tragen. Zum einen den Franchisenehmer als eigentlichen Arbeitgeber seiner Mitarbeiter, zum anderen aber auch den Franchisegeber als denjenigen, der die Einhaltung von Systemstandards in seinem Franchisesystem durch die Franchisenehmer überwacht, und der zudem ein Interesse daran hat, dass in seinem System Recht, Gesetz, und gegebenenfalls auch bestimmte ethische Mindeststandards eingehalten werden. Die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften, Mindestlöhnen usw. unterliegt daher letztlich einer doppelten Kontrolle.

Intensiverer Informationsfluss auf mehreren Ebenen

Auch führt die dreistufige Konstruktion eines Franchisemodells dazu, dass entsprechende Informationen über einzuhaltende Vorschriften auf mehreren Ebenen fließen können, und daher umso sicherer am Anwendungsort angelangen.

Schwarze Schafe gibt es immer. Ob nun jedoch ein schwarzes Schaf unter den Arbeitgebern zusätzlich noch ein schwarzes Schaf als Franchisegeber über sich hat, ist für den entsprechenden Arbeitnehmer dann auch egal.

Arbeitsbedingungen und der Fall BurgerKing

Das Thema Arbeitsbedingungen im Zusammenhang mit Franchising kam in den letzten Monaten im Zusammenhang mit dem Burger King-Skandal mal wieder ans Tageslicht.

Man muss sich jedoch ganz klar die Frage stellen, wieso denn die hier so problematische Yi-Ko-Holding unter Herrn Yildiz bessere Arbeitsbedingungen hätte ermöglichen sollen, wenn es über ihr keinen Franchisegeber gegeben hätte. Ganz im Gegenteil. Erst das Vorhandensein eines Franchisegebers ermöglichte ein entsprechendes Einschreiten. Hätte es sich um einen völlig selbständigen Gastronom gehandelt mit 90 Restaurants, so hätte ein Einschreiten allenfalls von staatlichen Behörden oder aufgrund von Arbeitnehmerklagen erfolgen können.

Das Beispiel zeigt einmal mehr, wie ohne gedankliche Substanz Kausalketten konstruiert werden, die das Modell Franchising in Misskredit bringen sollen. Leider ein insbesondere typisch deutsches Phänomen.

2 Kommentare zu "Weniger Arbeitnehmerrechte in Franchisesystemen?"

  1. Bernd sagt:

    So etwas kann nur von Gewerkschaftsseite kommen. Jemand der keine Ahnung hat von Praxis (siehe Nahles) sollte sich vorher informieren. Dann hätte der gute Herr Siebert mal hautnah erleben können wie die kleinen Luigis den Mindestlohn ignorieren. Von Pauseregelungen und Höchstarbeitszeit hat von denen wahrscheinlich noch keiner was gehört. Ich als Franchisenehmer eines Pizzalieferdienstes, der sich an die Regelungen hält ist das ein Schlag ins Gesicht.

Kommentieren

  • (wird nicht veröffentlicht)

Aktuelle Nachrichten und Urteile zum Thema Franchising und Franchiserecht