Kürzlich hat sich der Deutsche Franchiseverband im Rahmen einer Online-Innovationskonferenz mit dem Thema „Franchise für Ärzte“ beschäftigt. In vielen Branchen ist das Franchising eine weitverbreitete und allgemein bekannte Form der Skalierung und eine gängige Vertriebsmethode, in anderen Branchen jedoch wird immer wieder Neuland betreten, wenn zum Zwecke der Multiplizierung eines erfolgreichen Geschäftskonzepts Franchising in Rede steht. Ein Beispiel ist dabei auch die Gesundheitsbranche.
>> weiterlesenBedarfsbezogene Aufklärungspflicht des Franchisegebers
In einem brandaktuellen Urteil hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg die bisher gefestigte Rechtsprechung zur vorvertraglichen Aufklärung leicht modifiziert. Zumindest für die Fälle, in denen der Franchiseinteressent über umfassende betriebswirtschaftliche Vorkenntnisse verfügt.
>> weiterlesenBundesgerichtshof entscheidet über Mietzahlungspflichten während der Corona-Krise
Nachdem an dieser Stelle vor einiger Zeit schon über verschiedene Entscheidungen deutscher Oberlandesgerichte berichtet wurde, die sich auf eine eventuell eingeschränkte Mietzahlungspflicht von Gewerberaummietern während der Corona-Krise bezog, ist nunmehr von einer klärenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu berichten.
>> weiterlesenNachvertragliche Wettbewerbssituation bei mehreren Franchisestandorten
Immer häufiger kommt es vor, dass Franchisepartner mehr als einen Franchisestandort betreiben. Allerdings werden die verschiedenen Standorte in der Regel nicht gleichzeitig übernommen Vielmehr wird nach und nach, je nach eintretendem Erfolg, ein Standort nach dem anderen eröffnet. Da in der Regel für jeden neuen Standort auch wieder ein neuer Franchisevertrag abgeschlossen wird, kommt es häufig zu gestaffelten Laufzeiten und damit auch zu gestaffelten Vertragsbeendigungen. Denn in der Regel besitzen Franchiseverträge eines Franchisesystems immer die gleiche Laufzeit.
>> weiterlesenDer Schutz von Know-how in einem Franchisesystem
Zentrales Element eines Franchisesystems ist das systemspezifische Know-how, welches die Umsetzung des betreffenden Geschäftsmodells erst ermöglicht. Dieses Know-how muss allein aus unterschiedlichen rechtlichen Gründen in abrufbarer und überprüfbarer Weise dokumentiert werden, typischerweise in Form eines sogenannten Franchisehandbuchs, heutzutage aber auch immer häufiger in Form unterschiedlichster Online-Tools, Erklärvideos usw.
>> weiterlesenFranchising oder kein Franchising?
Immer wieder kommt es vor, dass sich zwei Vertragspartner, häufig dann gerade auch vor Gericht, über die Rechtsnatur des zwischen ihnen bestehenden Vertragsverhältnisses streiten. In zahlreichen Gerichtsverfahren geht es unter anderem zunächst um die Frage, ob das Vertragsverhältnis zwischen den beiden Parteien als Franchisevertrag zu betrachten ist oder nicht. Häufig geht es dann um sogenannte Lizenzverträge, Kooperationsverträge, Partnerschaftsverträge, Gesellschaftsverträge und ähnliches.
>> weiterlesenMietverträge des Franchisegebers zu Corona-Zeiten
Gerade der Franchisegeber befindet sich hinsichtlich seiner Mietverträge häufig in einer besonders verzwickten Lage, da er im Falle entsprechender Unternehmenspolitik zum einen sämtliche Standorte von den entsprechenden Immobilieneigentümern anmietet, und diese dann zum anderen an seine jeweiligen Franchisenehmer untervermietet. Ist dieses Modell zu normalen Zeiten mit großen Vorteilen behaftet hinsichtlich der dauerhaften Standortsicherung, ergeben sich hieraus gerade jetzt zu Zeiten der Pandemie besondere Schwierigkeiten. Betroffen sind dabei in erster Linie diejenigen Franchisesysteme, die unter den öffentlich-rechtlich angeordneten Schließungen zu leiden haben, also vor allem Einzelhandel und Gastronomie.
Die im Folgenden näher zu betrachtenden Fragen zur Mietzahlungspflicht ergeben sich dabei für den Franchisegeber sowohl aus der Mieterperspektive, als auch aus der Vermieterperspektive.
>> weiterlesenIndirekte Preisbindung in Franchisesystemen
Grundsatz: Preisbindungsverbot
Wie wahrscheinlich in der Franchisebranche allgemein bekannt ist, ist eine sogenannte Preisbindung in Franchisesystemen und auch in anderen Vertriebssystemen kartellrechtlich grundsätzlich unzulässig. Preisbindung bedeutet, dass der Franchisegeber seinen Franchisenehmern vorschreibt, welche Endkundenpreise diese verlangen sollen. Da es sich bei Franchiseverträgen um Absprachen zwischen selbstständigen Unternehmen handelt, haben sämtliche solcher Absprachen, also auch der Franchisevertrag als ganzer, wettbewerbsbeschränkenden Charakter. Daher unterliegen diese Vereinbarungen grundsätzlich dem Kartellverbot. Eine sogenannte Freistellung vom Kartellverbot ist nur dann gegeben, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dazu gehört eben auch, dass es keine Preisbindung gibt.
>> weiterlesenDarstellung der Marktposition als Bestandteil vorvertraglicher Aufklärung
Die meisten Gerichtsurteile zum Thema Franchising befassen sich mit den Anforderungen an die vorvertragliche Aufklärung eines künftigen Franchisenehmers durch den Franchisegeber. Die diesbezügliche Rechtsprechung kann getrost als gefestigt bezeichnet werden. Dennoch sind neue Urteile immer wieder interessant, weil sie die konkreten Anforderungen daran, über was genau aufzuklären ist, immer mehr differenzieren.
So hat sich jetzt das Landgericht Berlin mit einem Franchisesystem aus der Nachhilfebranche beschäftigt und die Aufklärung des Franchisenehmers in mehreren Punkten als unzulänglich eingestuft.
>> weiterlesenFranchiseverband gibt Leitfaden”Franchiserecht in der Coronakrise” heraus
Rechtsanwalt Martin Niklas und sechs andere führende deutsche Franchiserechtler und Mitglieder des Rechtsausschusses des Deutschen Franchiseverbandes geben erste Antworten auf rechtliche Fragestellungen, die sich in der Corona-Krise stellen, sowohl für Franchisegeber als auch für Franchisenehmer.
Dabei werden sowohl franchiserechtliche Probleme im engeren Sinne, beispielsweise die Franchisegebühr betreffend, behandelt, wie auch mietrechtliche, insolvenzrechtliche, gesellschaftsrechtliche, arbeitsrechtliche und handelsrechtliche Fragestellungen.