Artikel der Kategorie: Franchising

Urheberrechtlicher Schutz einer Donut-Verpackung

Um sich von Wettbewerbern zu unterscheiden, ist es für den Betreiber eines Gastronomiebetriebes durchaus sinnvoll, auf die spezielle Gestaltung der Inneneinrichtung oder der Verpackungsmaterialien besonderen Wert zu legen. Dies gilt gerade auch für Franchisesysteme, die sich ja mit ihrer Marke und mit ihrem speziellen Corporate Design von der Konkurrenz abheben wollen. Und damit sich diese Unterscheidbarkeit nicht nur in unterschiedlichen Farben und Formen erschöpft, kommen oft spezielle Gestaltungselemente hinzu, die von Architekten oder Designern entworfen werden. Sobald jedoch Künstler und andere Kreative eingebunden werden, kann es auch rechtlich etwas komplizierter werden. Dies zeigt ein vor kurzem vom Landgericht Köln entschiedener Fall.

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Die Franchise Expo 2022 in Frankfurt

In dieser Woche findet von Donnerstag bis Samstag (10. bis 12. November) die Franchise Expo in den Frankfurter Messehallen statt. Nachdem es in den Jahren zuvor immer wieder kleinere vergleichbare Veranstaltungen gegeben hatte, gibt es dieses klassische Messerformat nunmehr wieder seit fünf Jahren. Die „FEX“ hat sich mittlerweile voll etabliert in der gesamten Franchisebranche.

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Die persönliche Haftung des Franchisepartners

Auch wenn ich ansonsten in meinen Veröffentlichungen und auch im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit eher den mehr technischen Begriff des Franchisenehmers – als Gegenstück zum Franchisegeber – verwende, möchte ich hier den Fokus auf den Begriff der Partnerschaft legen. Wird einerseits immer wieder der partnerschaftliche Charakter der Beziehung zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer betont, so gibt es auch eine Kehrseite dieser Medaille.

Eine natürliche Person als Franchisepartner

Während es sonst im Wirtschaftsleben weithin üblich ist, aufgrund entsprechender gesellschaftsrechtlicher Aufstellung mit den entsprechenden juristischen Personen – also mit Kapitalgesellschaften wie einer GmbH oder mit Personengesellschaften wie einer GmbH & Co. KG – Verträge abzuschließen, so ist Vertragspartner im Franchising, ohne dass dies rechtlich irgendwie notwendig wäre, in der Regel meist die konkrete natürliche Person des Franchisepartners. Begründet wird dies gerade mit jener partnerschaftlichen Beziehung.

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Das Schutzkonzept des Franchisegebers für sein geheimes Know-how

Das größte Pfund, mit dem ein Franchisesystem wuchern kann, ist neben der Marke das systemspezifische und hoffentlich geheime Know-how.

Begriff des Know-how

Zum Know-how gehören alle Informationen, die sich in irgendeiner Weise auf die Umsetzung des vom Franchisegeber erprobten und seinen Franchisenehmern zu überlassenden Geschäftsmodell beziehen. Das beinhaltet sowohl technisches Wissen, Geheimrezepte, spezielle Techniken, aber genauso erprobte Prozesse, Marketingkonzepte, besondere Formen der Kundenansprache und Kundenkommunikation und vieles andere mehr.

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Rentenversicherungspflicht eines Ein-Mann-Franchisenehmers

Zum wiederholten Male hat sich nunmehr ein oberstes Sozialgericht eines Bundeslandes, in diesem Falle das Landessozialgericht NRW, mit der Frage beschäftigt, wann ein Franchisenehmer unter die Rentenversicherungspflicht fällt. In dem konkreten Fall ging es um einen Franchisenehmer eines der führenden Nachhilfe-Franchisesysteme.

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Franchising für Ärzte

Kürzlich hat sich der Deutsche Franchiseverband im Rahmen einer Online-Innovationskonferenz mit dem Thema „Franchise für Ärzte“ beschäftigt. In vielen Branchen ist das Franchising eine weitverbreitete und allgemein bekannte Form der Skalierung und eine gängige Vertriebsmethode, in anderen Branchen jedoch wird immer wieder Neuland betreten, wenn zum Zwecke der Multiplizierung eines erfolgreichen Geschäftskonzepts Franchising in Rede steht. Ein Beispiel ist dabei auch die Gesundheitsbranche.

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Nachvertragliche Wettbewerbssituation bei mehreren Franchisestandorten

Immer häufiger kommt es vor, dass Franchisepartner mehr als einen Franchisestandort betreiben. Allerdings werden die verschiedenen Standorte in der Regel nicht gleichzeitig übernommen Vielmehr wird nach und nach, je nach eintretendem Erfolg, ein Standort nach dem anderen eröffnet. Da in der Regel für jeden neuen Standort auch wieder ein neuer Franchisevertrag abgeschlossen wird, kommt es häufig zu gestaffelten Laufzeiten und damit auch zu gestaffelten Vertragsbeendigungen. Denn in der Regel besitzen Franchiseverträge eines Franchisesystems immer die gleiche Laufzeit.

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Der Schutz von Know-how in einem Franchisesystem

Zentrales Element eines Franchisesystems ist das systemspezifische Know-how, welches die Umsetzung des betreffenden Geschäftsmodells erst ermöglicht. Dieses Know-how muss allein aus unterschiedlichen rechtlichen Gründen in abrufbarer und überprüfbarer Weise dokumentiert werden, typischerweise in Form eines sogenannten Franchisehandbuchs, heutzutage aber auch immer häufiger in Form unterschiedlichster Online-Tools, Erklärvideos usw.

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Franchising oder kein Franchising?

Immer wieder kommt es vor, dass sich zwei Vertragspartner, häufig dann gerade auch vor Gericht, über die Rechtsnatur des zwischen ihnen bestehenden Vertragsverhältnisses streiten. In zahlreichen Gerichtsverfahren geht es unter anderem zunächst um die Frage, ob das Vertragsverhältnis zwischen den beiden Parteien als Franchisevertrag zu betrachten ist oder nicht. Häufig geht es dann um sogenannte Lizenzverträge, Kooperationsverträge, Partnerschaftsverträge, Gesellschaftsverträge und ähnliches.

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Aktuelle Nachrichten und Urteile zum Thema Franchising und Franchiserecht