In vielen Vertriebsverträgen, unter anderem auch in zahlreichen Franchiseverträgen, spielt der Handelsvertreterausgleichsanspruch nach § 89b HGB eine große Rolle. Durch diesen Ausgleichsanspruch sollen bei Beendigung der Vertragslaufzeit die diejenigen Nachteile, die der Vertriebsmittler (Handelsvertreter, Franchisenehmer, Tankstellenpächter) durch Aufgabe seines Geschäftsbetriebs erleidet kompensiert werden, insbesondere unter Berücksichtigung derjenigen Vorteile, die der Unternehmer im Gegenzug zu erwarten hat. >> weiterlesen