Ein wesentlicher Aspekt des Franchisings besteht darin, dass ein Franchisegeber interessierten Unternehmern oder Existenzgründern ein erprobtes Geschäftskonzept zur Nutzung überlässt, damit diese sein Konzept an ihrem Standort umsetzen. Wesentliche Bestandteile des sogenannten Franchisepaketes, welches den Franchisenehmern gegen entsprechende Franchisegebühren überlassen wird, sind zum einem das spezielle systemtypische Know-how, welches die Grundlage der Umsetzung des Geschäftskonzeptes darstellt, und zum anderen die bereits mehr oder noch weniger bekannte Marke des Franchisegebers. >> weiterlesen
Artikel mit dem Tag: Marke
Preisbindung und Fernsehwerbung in Franchisesystemen
Ein Franchisesystem und eine starke Franchisemarke leben davon, dass mit vereinter Schlagkraft der Markt bearbeitet wird. Daher ist auch die überregionale Werbung ein ganz zentrales Medium, um die Bekanntheit der Marke voranzutreiben und allen Systempartnern dauerhaft zu wirtschaftlichem Erfolg zu verhelfen.
Preisbindung ist grundsätzlich kartellrechtlich unzulässig
Werbung jedoch beinhaltet in der Regel auch Werbung mit entsprechenden Preisen für bestimmte Produkte. Gerade im Einzelhandel und in der Systemgastronomie. Nun steht einheitlichen Preisen in Franchisesystem jedoch eine ganz entscheidende rechtliche Schranke entgegen. >> weiterlesen
Wettbewerb zwischen expandierenden Gastronomiekonzepten
In der Franchisebranche allgemein bekannt ist der Fall des Gastronomen Junge, der zunächst mehrere Franchisestandorte der Burger-Kette „Hans im Glück“ betrieb, sich dann mit dem Franchisegeber überwarf, um schließlich ein eigenes Gastronomiekonzept und Franchisesystem „Peter Pane“ ins Leben zu rufen. Die ersten Restaurants von „Peter Pane“ waren die bisherigen Franchisestandorte Junges von „Hans im Glück“.
Bewertungen und Likes bei Facebook
Was bereits im einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden wurde, wurde nunmehr im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt. „Peter Pane“ durfte die Kundenbewertungen und die Likes auf seiner Facebookseite, die aus der Zeit der Zugehörigkeit seiner Restaurants zum System „Hans im Glück“ herrührten, nicht behalten. >> weiterlesen
Der geschädigter Kunde und die Rechtsscheinhaftung des Franchisegebers
Manche durchschnittlichen Verbraucher und Kunden haben ein ungefähres Gefühl dafür, was Franchising ist. Die wenigsten jedoch kennen die konkreten rechtlichen Hintergründe, es fällt ihnen vielmehr oft lediglich das Stichwort „McDonald’s“ ein. Wenn also der durchschnittliche Kunde ein Geschäft oder ein Dienstleistungsunternehmen aufsucht, welches im Rahmen eines Franchise-Systems agiert, ist ihm meist nicht bewusst, dass er dort mit einem selbstständigen Unternehmer Verträge schließt, er hat häufig vielmehr lediglich die dahinter stehende bekannte Marke im Kopf.
In der Regel ist dies auch völlig egal, wenn es zu keinen Komplikationen bei der Abwicklung des Kundenauftrags oder des Kaufvorganges kommt, denn dann spielt die Identität des Vertragspartners keine Rolle. >> weiterlesen
Online-Marketing in Franchisesystemen
Gemeinsam mit dem Gastgeber Google und zwei Google-Premium-KMU-Partnern organisierte das FranchisePORTAL in der Reihe „Innovation Workshop Franchise“ ein höchst spannendes Seminar zum Thema Online-Marketing in Franchisesystemen.
Online-Marketing und die „Mobile Readiness“
Wenn es generell um das Thema Online-Marketing geht, gilt es zunächst die grundsätzlichen Voraussetzungen in den Blick zu nehmen, denen Marketing in unserer heutigen Zeit begegnet. >> weiterlesen
Internetvertrieb über eBay & Co. in selektiven Vertriebssystemen
Eine der aktuellsten und dringendsten Streitfragen im Zusammenhang mit so genannten selektiven Vertriebssystemen, bezogen auf den Vertrieb von Markenprodukten, ist das mögliche Verbot der Nutzung bestimmter Online-Vertriebskanäle. Diese Problematik stellt sich im Rahmen von Vertragshändlerbeziehungen genauso wie beim Vertrieb über Franchisenehmer. >> weiterlesen
Einstweiliger Rechtsschutz in der Franchisepartnerschaft
Der Fall Burger King hat sie wieder in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt: Die Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes gegenüber dem Geschäftspartner, wenn beide Parteien sich nicht mehr über die Fortsetzung oder auch nur die Art der Fortsetzung des Geschäftsverhältnisses einig sind.
Folgen einer fristlosen Kündigung des Franchisevertrages
In dem Burger-King-Fall hatte der Franchisegeber seinem Franchisenehmer, der „Yi-Ko“-Holding“, mit seinen 91 Filialen den Franchisevertrag fristlos gekündigt. >> weiterlesen
Vertragsstrafe und rechtswidrige Markennutzung
Einem Franchisenehmer wird für die Dauer der Franchisepartnerschaft das Recht verliehen, die Marke des betreffenden Franchise-Systems im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit zu nutzen. Er erwirbt an der Marke keinerlei dauerhaftes Recht, so dass sein Nutzungsrecht automatisch mit der Beendigung des Franchiseverhältnisses erlischt. Der Franchisegeber hat verständlicherweise ein großes Interesse daran, dass seine Marke nicht missbraucht wird, und dass niemand seine Marke weiterhin über die Laufzeit des Franchisevertrages hinaus nutzt. Daher gibt es in fast allen Franchiseverträgen entsprechende eindeutige Regelungen, in denen detailliert beschrieben wird, was ein Franchisenehmer alles mit der Vertragsbeendigung zu unterlassen hat, und welche Werbematerialien beispielsweise er zurückzugeben oder zu vernichten hat. >> weiterlesen
Markenimage und Qualitätssicherung in Franchisesystemen
Anhand eines brandaktuellen Urteils des Oberlandesgerichts München kann man sich mit der Bedeutung der Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards und bestimmter Systemvorgaben für ein Franchisesystem beschäftigen.
Kleidervorschriften und Lebensmittelhygiene in der Systemgastronomie
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Franchisegeber Burger King einem Franchisenehmer fristlos gekündigt. Grund dafür waren zahlreiche Bemängelungen anlässlich dreier Betriebsprüfungen. Teilweise wurden Kleidervorschriften nicht eingehalten, Hygienestandards nicht beachtet, Speisenvorschriften nicht umgesetzt, und beworbene Produkte nicht ausreichend vorgehalten. >> weiterlesen
Bezugsbindung des Franchisenehmers zur Qualitätssicherung
Das typische Franchisesystem zeichnet sich dadurch aus, dass dem Verbraucher und allgemein der Marktöffentlichkeit die angebotenen Dienstleistungen und Produkte stets in einheitlichem Gewand entgegentreten. Die Art der Durchführung der Dienstleistungen hat einen Wiedererkennungswert, Ladenlokale sehen im wesentlichen identisch aus, und gerade in der Systemgastronomie schmecken die jeweiligen Produkte überall auf der Welt gleich.
Qualitätssicherung und Systemuniformität
Wenn ein Franchisesystem Sinn machen soll, und wenn es mit der Bildung einer starken Marke auf dem Markt einhergehen soll, ist es notwendig, diese Uniformität der Dienstleistungen und Produkte sicherzustellen. >> weiterlesen