Monatsarchiv: Mai 2018

Vorvertragliche Aufklärung, Eigenkapitalgeber und sonstige Geschädigte

Verletzt ein Franchisegeber seine vorvertraglichen Aufklärungspflichten, so ist er in der Regel zu einem umfassenden Schadensersatz verpflichtet. Im Rahmen dieses Schadensersatzanspruches kann ein Franchisenehmer sämtliche Investitionen in das Franchisekonzept geltend machen. Er wird wirtschaftlich so gestellt, als ob er den Franchisevertrag nie unterzeichnet hätte. >> weiterlesen

Aktuelle Nachrichten und Urteile zum Thema Franchising und Franchiserecht