Monatsarchiv: März 2015

Ausgleichsanspruch des Franchisenehmers? – Faktische Überlassung des Kundenstamms reicht nicht

Hatten wir in der vergangenen Woche an dieser Stelle ein Urteil des Bundesgerichtshofs über den Ausgleichsanspruch eines Vertragshändlers erörtert, so geht es dieses Mal um ein am selben Tage verkündetes Urteil des Bundesgerichtshofs, welches sich unmittelbar mit dem Ausgleichsanspruch eines Franchisenehmers beschäftigt.

Anerkannte Parallelen zwischen Vertragshändler und Franchisenehmer

Zwar war bereits bisher in der Rechtsprechung, insbesondere der Oberlandesgerichte, geklärt, dass die analoge Anwendung des Handelsvertreterausgleichsanspruchs nach § 89b HGB auf Vertragshändler davon abhängt, ob der Vertragshändler vergleichbar einem Handelsvertreter in das Absatz- und Vertriebssystem des Herstellers eingebunden ist, und ob er rechtlich dazu verpflichtet wurde, nach Vertragsbeendigung die Kundendaten dem Hersteller zu überlassen. Ebenfalls war geklärt, dass grundsätzlich auch eine entsprechende Anwendung auf Franchisenehmer in Betracht kommt. >> weiterlesen

Kundenpflege und Ausgleichsansprüche nach Vertragsbeendigung

Besonders bei Vertragshändlerverträgen, gerade in der Automobilbranche, aber auch in vielen Franchisesystemen stellt sich für den Hersteller bzw. Franchisegeber das Problem der Pflege von Kundenbeziehungen über den Bestand eines konkreten Vertriebsvertrages hinaus.

Gerade, wenn es sich um ein Vertriebssystem für Produkte mit intensivem Service und Beratungsbedarf handelt, möchte der Franchisegeber möglicherweise selbst die Verantwortung für eine entsprechende Kundenpflege und für dauerhafte Kundenbeziehungen in den Händen behalten. Hierzu benötigt er die Daten der Kunden seiner Franchisenehmer. >> weiterlesen

Aktuelle Nachrichten und Urteile zum Thema Franchising und Franchiserecht