Monatsarchiv: Juni 2017

Kündigung eines Franchisevertrages bei Erfolglosigkeit?

Trotz aller Vorteile hat die Selbstständigkeit als Franchisenehmer einen entscheidenden Haken. Wenn das Geschäft nicht läuft, kann der Franchisenehmer trotz seines Status eines Selbstständigen, und obwohl er Eigentümer seines Unternehmens ist, das Geschäft nicht einfach schließen. Er ist im Rahmen des abgeschlossenen Franchisevertrags verpflichtet, bis zum Ende der Vertragslaufzeit das Franchise-Outlet der entsprechenden Marke zu betreiben, in der Regel selbst dann, wenn er ausschließlich rote Zahlen schreibt. >> weiterlesen

Aktuelle Nachrichten und Urteile zum Thema Franchising und Franchiserecht