Gerade bei langfristigen Franchiseverträgen besteht das berechtigte Interesse des Franchisegebers, gewisse Dinge, die die Franchisepartnerschaft und das Franchisesystem insgesamt betreffen, anzupassen.
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Wettbewerbsverbote in Franchiseverträgen
Wettbewerbsverbote in Arbeits- oder Vertriebsverträgen, so auch in Franchiseverträgen, haben in der Regel zweierlei Zielrichtungen. Zum einen will sich der Franchisegeber gegen Konkurrenz aus dem Kreis der eigenen Franchisenehmer schützen, zum anderen will er aber auch versuchen, sein systemspezifisches Know-How soweit wie möglich innerhalb seines Systems zu behalten, um so wenig wie möglich unmittelbarer Nachahmer zu bekommen. >> weiterlesen
Leistungen des Franchisegebers bis zum Vertragsende
Ein Franchisevertrag zeichnet sich dadurch aus, dass sich ein ganzes Bündel von gegenseitigen Leistungspflichten des Franchisegebers und des Franchisenehmers gegenüberstehen. Im Mittelpunkt steht natürlich die Überlassung eines erprobten Geschäftskonzeptes zur Nutzung durch den Franchisenehmer gegen Zahlung von Franchisegebühren. Jedoch sind zahlreiche weitere Haupt- und Nebenpflichten sowohl des Franchisegebers als auch des Franchisenehmers von der Rechtsprechung allgemein anerkannt worden. Speziellere Verpflichtungen können sich zudem auch ganz konkret aus dem jeweiligen Franchisevertrag ergeben. >> weiterlesen
Kündigung eines Franchisevertrages bei Erfolglosigkeit?
Trotz aller Vorteile hat die Selbstständigkeit als Franchisenehmer einen entscheidenden Haken. Wenn das Geschäft nicht läuft, kann der Franchisenehmer trotz seines Status eines Selbstständigen, und obwohl er Eigentümer seines Unternehmens ist, das Geschäft nicht einfach schließen. Er ist im Rahmen des abgeschlossenen Franchisevertrags verpflichtet, bis zum Ende der Vertragslaufzeit das Franchise-Outlet der entsprechenden Marke zu betreiben, in der Regel selbst dann, wenn er ausschließlich rote Zahlen schreibt. >> weiterlesen
Höhe der Franchisegebühren anpassen
Eine der Hauptpflichten des Franchisenehmers ist die Zahlung von Franchisegebühren.
Feste Vereinbarungen im Vertrag
In den meisten Franchiseverträgen finden sich bezüglich der laufenden Franchisegebühren konkrete Regelungen hinsichtlich der Höhe. Entweder wird ein fester monatlicher Betrag vereinbart, oder aber die Gebühren bemessen sich prozentual anhand des monatlichen Umsatzes oder des monatlichen Gewinns des Franchisenehmers. In all diesen Fällen gibt es normalerweise keine rechtlichen Probleme. Allenfalls könnte überprüft werden, ob die Franchisegebühren dermaßen überhöht sind und in keinerlei sinnvollem Verhältnis zu den Gegenleistungen des Franchisegebers stehen, dass sie als sittenwidrig einzustufen wären. Solche Fälle jedoch kommen in der Praxis eher selten vor. >> weiterlesen
Bezugsbindung des Franchisenehmers zur Qualitätssicherung
Das typische Franchisesystem zeichnet sich dadurch aus, dass dem Verbraucher und allgemein der Marktöffentlichkeit die angebotenen Dienstleistungen und Produkte stets in einheitlichem Gewand entgegentreten. Die Art der Durchführung der Dienstleistungen hat einen Wiedererkennungswert, Ladenlokale sehen im wesentlichen identisch aus, und gerade in der Systemgastronomie schmecken die jeweiligen Produkte überall auf der Welt gleich.
Qualitätssicherung und Systemuniformität
Wenn ein Franchisesystem Sinn machen soll, und wenn es mit der Bildung einer starken Marke auf dem Markt einhergehen soll, ist es notwendig, diese Uniformität der Dienstleistungen und Produkte sicherzustellen. >> weiterlesen
Das „Kleingedruckte“ in Franchiseverträgen (AGB)
Mit dem „Kleingedruckten“ in jeglicher Art von Verträgen meint man oft das, was sich unscheinbar, und von der entsprechenden Person oft unbemerkt auf der Rückseite des eigentlichen Vertragsformulars befindet. Andererseits wird der Begriff „Kleingedrucktes“ aber auch für das verwendet, was man juristisch als Allgemeine Geschäftsbedingungen bezeichnet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
„Allgemeine Geschäftsbedingungen“ im juristischen Sinne gehen jedoch viel weiter, als das sogenannte kleingedruckte. Von „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ist immer dann die Rede, wenn die entsprechenden Klauseln eines Vertrages nicht zwischen den beiden Vertragspartnern ausgehandelt wurden, sondern wenn sie die eine Vertragspartei, meist die wirtschaftlich mächtigere, regelmäßig für alle ihre Verträge verwendet und der anderen Vertragspartei vorgibt. >> weiterlesen