Am 1. Juli 2014 tritt die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform in Kraft. Die damit verbundenen gesetzlichen Neuerungen können teilweise von großem Interesse auch für Franchisenehmer sein, die mit ihrem Unternehmen scheitern.
Verbrauchern, denen insoweit Existenzgründer gleichgestellt werden, soll es unter bestimmten Voraussetzungen leichter gemacht werden, nach kurzer Zeit durch eine Restschuldbefreiung wieder auf die Beine zu kommen. >> weiterlesen