Artikel mit dem Tag: Haftung

Die persönliche Haftung des Franchisepartners

Auch wenn ich ansonsten in meinen Veröffentlichungen und auch im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit eher den mehr technischen Begriff des Franchisenehmers – als Gegenstück zum Franchisegeber – verwende, möchte ich hier den Fokus auf den Begriff der Partnerschaft legen. Wird einerseits immer wieder der partnerschaftliche Charakter der Beziehung zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer betont, so gibt es auch eine Kehrseite dieser Medaille.

Eine natürliche Person als Franchisepartner

Während es sonst im Wirtschaftsleben weithin üblich ist, aufgrund entsprechender gesellschaftsrechtlicher Aufstellung mit den entsprechenden juristischen Personen – also mit Kapitalgesellschaften wie einer GmbH oder mit Personengesellschaften wie einer GmbH & Co. KG – Verträge abzuschließen, so ist Vertragspartner im Franchising, ohne dass dies rechtlich irgendwie notwendig wäre, in der Regel meist die konkrete natürliche Person des Franchisepartners. Begründet wird dies gerade mit jener partnerschaftlichen Beziehung.

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Die Rolle einer Unternehmensberatung bei der vorvertraglichen Aufklärung

Im Vorfeld des Abschlusses eines Franchisevertrages geht es um Standortsuche, Finanzierung und um umfassende vorvertragliche Information durch den Franchisegeber. Zum einen muss der Franchiseinteressent umfassend und zutreffend über die wirtschaftliche Situation anderer Franchisenehmer und damit über die tatsächlichen Ertragsmöglichkeiten des Franchise-Systems informiert werden, um sich selbst ein realistisches Bild machen zu können. Betriebswirtschaftliche Kennzahlen benötigt er aber auch, um seiner finanzierenden Bank einen plausiblen Businessplan vorlegen zu können.

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Der geschädigter Kunde und die Rechtsscheinhaftung des Franchisegebers

Manche durchschnittlichen Verbraucher und Kunden haben ein ungefähres Gefühl dafür, was Franchising ist. Die wenigsten jedoch kennen die konkreten rechtlichen Hintergründe, es fällt ihnen vielmehr oft lediglich das Stichwort „McDonald’s“ ein. Wenn also der durchschnittliche Kunde ein Geschäft oder ein Dienstleistungsunternehmen aufsucht, welches im Rahmen eines Franchise-Systems agiert, ist ihm meist nicht bewusst, dass er dort mit einem selbstständigen Unternehmer Verträge schließt, er hat häufig vielmehr lediglich die dahinter stehende bekannte Marke im Kopf.

In der Regel ist dies auch völlig egal, wenn es zu keinen Komplikationen bei der Abwicklung des Kundenauftrags oder des Kaufvorganges kommt, denn dann spielt die Identität des Vertragspartners keine Rolle. >> weiterlesen

Aktuelle Nachrichten und Urteile zum Thema Franchising und Franchiserecht