Monatsarchiv: April 2018

Der E-Mail-Account des Franchisenehmers nach Vertragsbeendigung

Wegen des einheitlichen gemeinsamen Markenauftritts ist es in Franchisesystemen in der Regel üblich, dass der E-Mail-Account und E-Mail-Adressen aller Franchisenehmer und ihrer Mitarbeiter sich in jedem Falle aus dem Markennamen des Franchisesystems und häufig aus dem eigenen Namen des Franchisenehmers zusammensetzen.

E-Mail-Account im Arbeitsrecht und im Franchiserecht

Vergleichbar der Problematik im Arbeitsrecht stellt sich auch bei Franchisepartnerschaften die Frage, was mit den E-Mail-Accounts nach dem Ausscheiden des Franchisenehmers geschieht. >> weiterlesen

Aktuelle Nachrichten und Urteile zum Thema Franchising und Franchiserecht