Eine besondere rechtliche Herausforderung stellt es häufig dar, wenn ein einzelner Franchisenehmer mehrere Standorte betreibt, und für jeden dieser Standorte einen eigenen Franchisevertrag abgeschlossen hat. Zwar erweist es sich in der Regel als sinnvoll, mehrere Standorte nicht aufgrund eines einzigen Franchisevertrages zu betreiben; die besonderen Probleme aber, die mit mehreren Standorten verbunden sind, sollten sowohl Franchisegeber, als auch Franchisenehmer bereits bei Unterzeichnung eines jeden Vertrages im Blick haben. >> weiterlesen
Artikel mit dem Tag: Kündigung
Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Franchiseverträgen
Von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage spricht man, wenn bestimmte Umstände bei Abschluss eines Vertrages ersichtlich für beide Vertragspartner von so großer Bedeutung und derart selbstverständlich waren, dass dann, hätten die Vertragspartner an eine mögliche Veränderung dieser Umstände gedacht, diese auch eine entsprechende vertragliche Regelung für diesen Fall mit aufgenommen hätten. Wenn also solche bedeutsamen Umstände sich während der Laufzeit eines Vertrages ändern, soll es möglich sein, dass der Vertrag angepasst oder aber vorzeitig beendet werden kann. >> weiterlesen
Leistungen des Franchisegebers bis zum Vertragsende
Ein Franchisevertrag zeichnet sich dadurch aus, dass sich ein ganzes Bündel von gegenseitigen Leistungspflichten des Franchisegebers und des Franchisenehmers gegenüberstehen. Im Mittelpunkt steht natürlich die Überlassung eines erprobten Geschäftskonzeptes zur Nutzung durch den Franchisenehmer gegen Zahlung von Franchisegebühren. Jedoch sind zahlreiche weitere Haupt- und Nebenpflichten sowohl des Franchisegebers als auch des Franchisenehmers von der Rechtsprechung allgemein anerkannt worden. Speziellere Verpflichtungen können sich zudem auch ganz konkret aus dem jeweiligen Franchisevertrag ergeben. >> weiterlesen
Kündigung eines Franchisevertrages bei Erfolglosigkeit?
Trotz aller Vorteile hat die Selbstständigkeit als Franchisenehmer einen entscheidenden Haken. Wenn das Geschäft nicht läuft, kann der Franchisenehmer trotz seines Status eines Selbstständigen, und obwohl er Eigentümer seines Unternehmens ist, das Geschäft nicht einfach schließen. Er ist im Rahmen des abgeschlossenen Franchisevertrags verpflichtet, bis zum Ende der Vertragslaufzeit das Franchise-Outlet der entsprechenden Marke zu betreiben, in der Regel selbst dann, wenn er ausschließlich rote Zahlen schreibt. >> weiterlesen
Die Löschung des „Google Cache“ nach Ende der Franchisepartnerschaft
In allen Franchiseverträgen finden sich genaue Regelungen dessen, was der Franchisenehmer nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Franchisegeber zu veranlassen hat. Hierunter fällt gegebenenfalls ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, aber auch die Rückgabe von Materialien, die im Eigentum des Franchisegebers stehen. Wichtig ist hierbei insbesondere das Franchisehandbuch. >> weiterlesen
Einstweiliger Rechtsschutz in der Franchisepartnerschaft
Der Fall Burger King hat sie wieder in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt: Die Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes gegenüber dem Geschäftspartner, wenn beide Parteien sich nicht mehr über die Fortsetzung oder auch nur die Art der Fortsetzung des Geschäftsverhältnisses einig sind.
Folgen einer fristlosen Kündigung des Franchisevertrages
In dem Burger-King-Fall hatte der Franchisegeber seinem Franchisenehmer, der „Yi-Ko“-Holding“, mit seinen 91 Filialen den Franchisevertrag fristlos gekündigt. >> weiterlesen
Standortvereinbarung und Vertragsgebiet im Franchisevertrag
Bezüglich eines Standortes gibt es im Franchisevertrag in der Regel immer zweierlei zu vereinbaren. Zum einen geht es darum, inwieweit der Franchisenehmer verpflichtet sein soll, an einem bestimmten Standort sein Franchise-Outlet zu eröffnen. Kehrseite dieser dem Franchisenehmer gegebenenfalls auferlegten Verpflichtung ist möglicherweise dann ein entsprechender Gebietsschutz, der dem Franchisenehmer Konkurrenz aus dem eigenen System zumindest in einem bestimmten fest umrissenen Gebiet fernhält.
Vertraglicher Standort als Shop-in-Shop in einem Supermarkt
In einem aktuellen Urteil des Amtsgericht Duisburg-Hamborn ging es um die etwas ungenau formulierten Regelungen bezüglich der Standortwahl im Falle eines großen Backshop-Franchise-Systems. >> weiterlesen
Markenimage und Qualitätssicherung in Franchisesystemen
Anhand eines brandaktuellen Urteils des Oberlandesgerichts München kann man sich mit der Bedeutung der Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards und bestimmter Systemvorgaben für ein Franchisesystem beschäftigen.
Kleidervorschriften und Lebensmittelhygiene in der Systemgastronomie
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Franchisegeber Burger King einem Franchisenehmer fristlos gekündigt. Grund dafür waren zahlreiche Bemängelungen anlässlich dreier Betriebsprüfungen. Teilweise wurden Kleidervorschriften nicht eingehalten, Hygienestandards nicht beachtet, Speisenvorschriften nicht umgesetzt, und beworbene Produkte nicht ausreichend vorgehalten. >> weiterlesen
Sanierungsmöglichkeiten des Franchisenehmer-Unternehmens
Mangelnde Umsetzbarkeit des Systems
Das Franchising hat gerade auch in Deutschland einen teilweise eher zweifelhaften Ruf, unter anderem deshalb, weil die deutschen Medien es lieben, Skandalfälle pointiert der Öffentlichkeit vorzustellen. Natürlich gibt es diese Skandalfälle, in denen das Franchisesystem als solches daran krankt, nicht wirklich dazu in der Lage zu sein, ein erfolgreiches Geschäftsmodell hervorzubringen. In solchen Fällen kann dann auch der beste Franchisenehmer kein erfolgreiches Unternehmen an den Markt bringen.
Mangelnde Unternehmereigenschaft des Franchisenehmers
Häufig aber auch gibt es auch jene Fälle, in denen – und das ist im Franchising nicht anders als sonst beim selbstständigen Unternehmertum – der betreffende Franchisenehmer sich im Nachhinein einfach nicht als geeignet erweist, als selbstständiger Unternehmer sein Geschäft zum Erfolg zu führen.
Unverschuldete Sanierungsfälle
Schließlich aber gibt es auch jene Fälle, bei denen weder das System an seiner mangelnden Umsetzbarkeit, noch der einzelnen Franchisenehmer an seiner fehlenden Unternehmereigenschaft kranken. >> weiterlesen
Schicksal eines Franchisevertrages bei Übernahme des Franchisegebers
Aus aktuellem Anlass sei einmal auf die Problematik des rechtlichen Unterganges des Franchisegebers bzw. der Übernahme des Franchisegebers durch ein anderes Unternehmen hingewiesen. Aufgrund der geplanten Übernahme von E-Plus durch den Konzern Telefónika entsteht genau diese Problematik gegebenenfalls für die ca. 400 Franchisepartner von E-Plus in Deutschland. Die im Rahmen eines Gutachtens erwogene Schließung von zahlreichen Shops ist zumindest hinsichtlich der Franchisepartner nicht so einfach durchsetzbar. Denn die Franchisenehmer als selbstständige Unternehmer sind nicht weisungsgebunden, sondern führen ihr Unternehmen selbstständig. Da Franchiseverträge in der Regel eine feste Laufzeit haben, können die Vertragsverhältnisse nicht einfach so gekündigt werden. >> weiterlesen