Ein nicht unerheblicher Anteil der in Deutschland tätigen Franchisesysteme betrifft handwerkliche Leistungen. Oft ist es jedoch so, dass nicht einfach die konkrete Ausübung eines bestimmten Handwerksberufs Gegenstand der Franchise ist, sondern dass vielmehr einige wenige Dienstleistungen im Rahmen eines Gesamtkonzeptes einem bestimmten Handwerksberuf zugeordnet werden können. Bei solchen Berufsbildern stellt sich oft die Frage, inwieweit die betreffenden Tätigkeiten, die manchmal lediglich dem Randbereich eines Handwerks zugeordnet werden können, eine entsprechende Ausbildung voraussetzen und eine Eintragung in die Handwerksrolle verlangen. >> weiterlesen