Lizenz für Ladendesign statt Know-how-Übertragung – Zukunft des Franchisings?

Veröffentlicht von angelegt unter Franchising.

Markenschutz für Apple-Flagship-Stores

In den vergangenen Tagen hat eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Furore gesorgt. Der EuGH hat entschieden, dass die spezielle Gestaltung eines Geschäftslokals als Marke geschützt werden kann. Konkret ging es dabei um die besonderen Flagship-Stores der Firma Apple. Diese waren in Amerika als Marke eingetragen worden, und angesichts einer Ablehnung des deutschen Patent- und Markenamtes kam es dann zu dem entsprechenden Gerichtsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.

Zwar ging auch bisher schon der Markenbegriff über die übliche Wortmarke und die ebenfalls bekannte Wortbildmarke hinaus, die aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes jedoch kann getrost als Sensation bezeichnet werden. Die Firma Apple freut´s, aber ansonsten begegnet die Entscheidung doch eher einer großen Skepsis. Die Folgen sind derzeit noch unabsehbar.

Aushöhlung des Urheberrechts?

Selbstverständlich wird Apple nicht das einzige Unternehmen bleiben, das solch einen Markenschutz für sich in Anspruch nimmt. Schon bald werden aufgrund dieses Urteils andere Unternehmen versuchen, ihren gesamten Auftritt, ihr Geschäftslokal, oder Ähnliches unter Markenschutz zu stellen. Die Frage ist, ob hier nicht Objekte, die bisher allenfalls im Rahmen des Urheberrechtsschutzes geschützt werden konnten, zu leicht jeglichem Wettbewerb entzogen werden können. Urheberrechtsschutz setzt ein gewisses Mindestmaß an geistiger und kreativer „Gestaltungshöhe“ voraus, was bei Markenschutz nicht erforderlich ist. Bei Markenschutz kommt es lediglich auf eine ausreichende „Unterscheidungskraft“ an.

Franchise-Outlets unter Markenschutz?

Aus Sicht des Franchising gilt es nun die Auswirkungen dieser Entscheidung fortzuspinnen. Gerade bei Franchise-Systemen ist es ja typisch, dass gerade anhand der Einrichtung und anhand des Designs der Ladenlokale ein bestimmtes Franchise-System wieder erkannt wird. Da liegt doch die Versuchung nahe, sich genau dieses Ladendesign als Marke schützen zu lassen.

Verwässerung des Know-how-Begriffs?

Während bisher noch ein ganz besonderes und einmaliges Know-how als wesentliches Kennzeichen eines Franchise-Systems angesehen wird, so fällt auch heute schon bei vielen Systemen auf, dass sich diese von ihren Konkurrenten nicht wirklich unterscheiden, insbesondere jedoch nicht hinsichtlich eines anderen und wirklich die Geheimhaltung verdienenden Know-hows. Es ist also zu hoffen, dass zukünftig der Know-how Begriff im Franchising nicht noch stärker fallen gelassen wird zugunsten einer bloßen Lizenzierung eines bestimmten Ladendesigns.

Lizenzierung statt Franchising?

Die Versuchung ist da, dass die zwanzigste Backshop-Kette sich gar nicht mehr die Mühe macht, wirkliche Neuerungen im Rahmen ihres Konzeptes umzusetzen, sondern vielmehr allenfalls einen Designer mit einem besonders unverwechselbaren Ladenkonzept beauftragt, welches dann als Lizenz vergeben wird. Die diesbezügliche Entwicklung kann mit Spannung verfolgt werden.

 EuGH, Az. C-421/13, Urteil vom 10.07.2014

Kommentieren

  • (wird nicht veröffentlicht)

Aktuelle Nachrichten und Urteile zum Thema Franchising und Franchiserecht