Um sich von Wettbewerbern zu unterscheiden, ist es für den Betreiber eines Gastronomiebetriebes durchaus sinnvoll, auf die spezielle Gestaltung der Inneneinrichtung oder der Verpackungsmaterialien besonderen Wert zu legen. Dies gilt gerade auch für Franchisesysteme, die sich ja mit ihrer Marke und mit ihrem speziellen Corporate Design von der Konkurrenz abheben wollen. Und damit sich diese Unterscheidbarkeit nicht nur in unterschiedlichen Farben und Formen erschöpft, kommen oft spezielle Gestaltungselemente hinzu, die von Architekten oder Designern entworfen werden. Sobald jedoch Künstler und andere Kreative eingebunden werden, kann es auch rechtlich etwas komplizierter werden. Dies zeigt ein vor kurzem vom Landgericht Köln entschiedener Fall.
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