Mit dem „Kleingedruckten“ in jeglicher Art von Verträgen meint man oft das, was sich unscheinbar, und von der entsprechenden Person oft unbemerkt auf der Rückseite des eigentlichen Vertragsformulars befindet. Andererseits wird der Begriff „Kleingedrucktes“ aber auch für das verwendet, was man juristisch als Allgemeine Geschäftsbedingungen bezeichnet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
„Allgemeine Geschäftsbedingungen“ im juristischen Sinne gehen jedoch viel weiter, als das sogenannte kleingedruckte. Von „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ist immer dann die Rede, wenn die entsprechenden Klauseln eines Vertrages nicht zwischen den beiden Vertragspartnern ausgehandelt wurden, sondern wenn sie die eine Vertragspartei, meist die wirtschaftlich mächtigere, regelmäßig für alle ihre Verträge verwendet und der anderen Vertragspartei vorgibt. >> weiterlesen