Verletzt ein Franchisegeber seine vorvertraglichen Aufklärungspflichten, so ist er in der Regel zu einem umfassenden Schadensersatz verpflichtet. Im Rahmen dieses Schadensersatzanspruches kann ein Franchisenehmer sämtliche Investitionen in das Franchisekonzept geltend machen. Er wird wirtschaftlich so gestellt, als ob er den Franchisevertrag nie unterzeichnet hätte. >> weiterlesen
Artikel mit dem Tag: Handelsvertreter
Wasch- und Shopgeschäft bei einer Tankstelle ist rechtlich als Franchising einzuordnen
Eine Sonderstellung im Vertriebsrecht nehmen die Tankstellen- bzw. Tankstellenpachtverträge ein. Im allgemeinen ist anerkannt, dass Tankstellenhalter hinsichtlich ihres Hauptgeschäftes, nämlich dem Vertrieb von „Kraft- und Schmierstoffen“ für Kraftfahrzeuge, als Handelsvertreter einzustufen sind, da sie die Kraftstoffe nicht im eigenen Namen, sondern im Namen des jeweiligen Mineralölkonzerns verkaufen. Daher steht ihnen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für die von ihnen geworbenen Stammkunden auch ein Handelsvertreterausgleichsanspruch nach § 89b HGB zu. >> weiterlesen
Brezeln und anderes – Chancen und Risiken eines franchiseähnlichen Agentursystems
Die aktuelle mediale Aufregung um die Brezelkönig-Kette in der Schweiz, die in Deutschland unter der Marke Ditsch ebenfalls Brezeln im Rahmen eines franchiseähnlichen Agentursystems vertreibt, gibt Anlass, sich einmal näher mit derartigen Vertriebsmodellen zu beschäftigen, die auf den ersten Blick wie Franchisesysteme aussehen.
Franchiseähnlich ist das Brezelkönig- bzw. Ditsch-System deshalb, weil die Brezelverkaufsstände mit einheitlichem Erscheinungsbild überall in Deutschland bzw. der Schweiz dieselben Produkte rund um die Brezel zum Kauf anbieten, und weil diese Brezelstände durch kleine selbständige Unternehmer betrieben werden. >> weiterlesen
Ausgleichsanspruch des Franchisenehmers? – Faktische Überlassung des Kundenstamms reicht nicht
Hatten wir in der vergangenen Woche an dieser Stelle ein Urteil des Bundesgerichtshofs über den Ausgleichsanspruch eines Vertragshändlers erörtert, so geht es dieses Mal um ein am selben Tage verkündetes Urteil des Bundesgerichtshofs, welches sich unmittelbar mit dem Ausgleichsanspruch eines Franchisenehmers beschäftigt.
Anerkannte Parallelen zwischen Vertragshändler und Franchisenehmer
Zwar war bereits bisher in der Rechtsprechung, insbesondere der Oberlandesgerichte, geklärt, dass die analoge Anwendung des Handelsvertreterausgleichsanspruchs nach § 89b HGB auf Vertragshändler davon abhängt, ob der Vertragshändler vergleichbar einem Handelsvertreter in das Absatz- und Vertriebssystem des Herstellers eingebunden ist, und ob er rechtlich dazu verpflichtet wurde, nach Vertragsbeendigung die Kundendaten dem Hersteller zu überlassen. Ebenfalls war geklärt, dass grundsätzlich auch eine entsprechende Anwendung auf Franchisenehmer in Betracht kommt. >> weiterlesen
Handelsvertreterausgleichsanspruch für Tankstellenpächter
Betreiber von Tankstellen sind rechtlich eine ganz besondere Spezies im Bereich des Vertriebsrechts. Bezüglich des Verkaufs von Kraftstoffen, also des eigentlichen Tankstellenbetriebes, wird der Tankstellenpächter im allgemeinen als Handelsvertreter betrachtet. Anders ist die Rechtslage allerdings möglicherweise bezüglich der weiteren Geschäftsbereiche, so z.B. bezüglich des Waschgeschäftes, und bezüglich des Tankstellenshops. Denn dort wird der Tankstellenpächter in der Regel nicht im fremden Namen tätig, sondern verkauft im eigenen Namen die angekauften Produkte. Meist geht die entsprechende Vertragsgestaltung bezüglich dieser Geschäftsbereiche in Richtung Franchising.
Das Oberlandesgericht Hamm hat sich in einem aktuellen Urteil mit all diesen unterschiedlichen Geschäftsbereichen beschäftigt anhand der Überprüfung eines geltend gemachten Handelsvertreterausgleichsanspruchs. >> weiterlesen
Voraussetzungen für Ausgleichsansprüche eines Handelsvertreters nach Beendigung des Franchisevertrages
Auch für Franchisesysteme ist es mittlerweile von der Rechtsprechung eindeutig anerkannt, dass die zwingende Regelung von § 89b HGB auch auf Franchisenehmer analog angewendet wird.
§ 89b HGB regelt die Ausgleichsansprüche eines Handelsvertreters, die diesem nach Vertragsbeendigung zustehen, und die zum einen die Provisionsverluste des Handelsvertreters, und zum anderen die weiterwirkenden Vorteile aufgrund neu hinzugewonnener Kunden auf seiten des Unternehmers ausgleichen sollen.
Unterschiede zwischen Handelsvertreter und Franchisenehmer
Ein Franchisenehmer unterscheidet sich von einem Handelsvertreter unter anderem insoweit wesentlich, als er im eigenen Namen die Geschäfts mit seinen Kunden abschließt und nicht stellvertretend im Namen des Franchisegebers. Daher ist es auch nicht zwingend, dass nach Vertragsbeendigung der Franchisegeber automatisch mit den bisherigen Kunden des Franchisenehmers weiterhin Geschäfte machen kann. >> weiterlesen
Eine neue Sandwich-Kette – Nachahmung oder Konkurrenz zu Subway?
Es ist in der Franchisebranche kein großes Geheimnis, das es die Sandwich-Kette Subway zumindest in Deutschland nicht leicht hat und sich immer wieder gerichtlich mit aktuellen oder ehemaligen Franchisenehmern auseinandersetzt.
Aufgrund der Unzufriedenheit einiger Franchisenehmer und aufgrund der Tatsache, dass die betreffenden Fastfood-Restaurants nicht wirtschaftlich betrieben werden konnten, gründeten diese im Jahre 2010 ein neues eigenes Franchisesystem unter der Marke „fresh“. >> weiterlesen
Modifizierung des Handelsvertreterausgleichsanspruchs eines Tankstellenpächters
In vielen Vertriebsverträgen, unter anderem auch in zahlreichen Franchiseverträgen, spielt der Handelsvertreterausgleichsanspruch nach § 89b HGB eine große Rolle. Durch diesen Ausgleichsanspruch sollen bei Beendigung der Vertragslaufzeit die diejenigen Nachteile, die der Vertriebsmittler (Handelsvertreter, Franchisenehmer, Tankstellenpächter) durch Aufgabe seines Geschäftsbetriebs erleidet kompensiert werden, insbesondere unter Berücksichtigung derjenigen Vorteile, die der Unternehmer im Gegenzug zu erwarten hat. >> weiterlesen
Handelsvertreterausgleichsanspruch auch für neue Kollektionen desselben Unternehmens
Im Rahmen der Berechnung des Handelsvertreterausgleichsanspruchs kommt es darauf an, welche Kunden der Handelsvertreter während der Vertragslaufzeit neu für das Unternehmen geworben hat. Als Neu-Werbung gilt auch die erhebliche Erweiterung des Sortiments bei einem Abnehmer, der schon früher Kunde des Unternehmens war.
Angemessene Vertragsstrafenklauseln in Vertriebsverträgen
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat sich jetzt erneut mit verschiedenen Vertragsstrafenklauseln in einem Handelsvertretervertrag beschäftigt. Die Grundgedanken der Entscheidung sind je nach Art des Vertragsverhältnisses durchaus auch auf andere Vertriebsverträge, z.B. Franchiseverträge, übertragbar.
Während viele Vertragsstrafenklauseln in Formularvertriebsverträgen, die eine betragsmäßig fixierte Strafhöhe benennen, wegen einer unangemessenen Benachteiligung des Betroffenen als unwirksam erachtet werden, >> weiterlesen