Beide Parteien eines Franchisevertrages, sowohl der Franchisegeber, als auch der Franchisenehmer, haben gegebenenfalls das Interesse, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn sie mit der Zusammenarbeit nicht mehr zufrieden sind, sei es aus persönlichen oder aus wirtschaftlichen Gründen. In der Regel haben Franchiseverträge Laufzeiten von 5, 10 oder gar 20 Jahren. Eine vorzeitige Kündigung scheidet dann in der Regel aus. >> weiterlesen
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Schadenersatzanspruch wegen verbotener Konkurrenztätigkeit des Franchisegebers
Bei einem bekannten Franchise-Systems kam es zwischen einem einzelnen Franchisenehmer und dem Franchisegeber in der Folge der faktischen Beendigung der Zusammenarbeit auf der Grundlage des Franchisevertrages zur mehreren Verfahren, und auch viele Jahre später nunmehr noch zu einem für den Franchisenehmer erfreulichen und weitreichenden Urteil. >> weiterlesen