Glücklich kann sich derjenige Franchisenehmer schätzen, der im Falle der Beendigung eines Franchisevertrages einen Käufer für seinen Franchisebetrieb findet. Um so besser, wenn der auch einen angemessenen Kaufpreis zahlt. Gerade im Franchising ist dies nämlich häufig sehr problematisch. Denn zum einen können bestimmte Klauseln im Franchisevertrag die Verkaufsmodalitäten vorgeben. Auch besteht häufig ein Vorkaufsrecht zu Gunsten des Franchisegebers. Zum anderen aber ist ein Verkauf oft dadurch behindert, dass die entsprechenden Räumlichkeiten nicht weiter zu Verfügung stehen. Oder aber ein Weiterbetrieb ohne die betreffende Franchisemarke ist wirtschaftlich wenig Erfolg versprechend ist. Kurz – in solch einer Konstellation muss alles passen. Der Kaufpreis muss stimmen, der Vermieter muss mitmachen. Und der Franchisegeber muss gegebenenfalls bereit sein, mit dem Erwerber des Unternehmens ebenfalls einen Franchisevertrag abzuschließen. >> weiterlesen