In einem brandaktuellen Urteil hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg die bisher gefestigte Rechtsprechung zur vorvertraglichen Aufklärung leicht modifiziert. Zumindest für die Fälle, in denen der Franchiseinteressent über umfassende betriebswirtschaftliche Vorkenntnisse verfügt.
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Vorvertragliche Aufklärung, Eigenkapitalgeber und sonstige Geschädigte
Verletzt ein Franchisegeber seine vorvertraglichen Aufklärungspflichten, so ist er in der Regel zu einem umfassenden Schadensersatz verpflichtet. Im Rahmen dieses Schadensersatzanspruches kann ein Franchisenehmer sämtliche Investitionen in das Franchisekonzept geltend machen. Er wird wirtschaftlich so gestellt, als ob er den Franchisevertrag nie unterzeichnet hätte. >> weiterlesen
Vertragsstrafe und Schadensersatz – geht beides nebeneinander?
In allen Arten von Vertragsformen, so aber auch insbesondere in Franchiseverträgen finden sich besondere Regelungen für Fälle von Vertragsverletzungen. Meist sind diese Regelungen natürlich sehr einseitig, weil es die wirtschaftlich stärkere Partei mit der größeren Verhandlungsmacht ist, die die jeweiligen Verträge als so genannte Formularverträge vorgibt. Aber natürlich steht auch die andere Seite nicht schutzlos da, sie ist lediglich bloß darauf angewiesen, auf die normalen gesetzlichen Regelungen für Schadenersatz zurückzugreifen. >> weiterlesen