In vielen Franchisesystemen, insbesondere im internationalen Kontext, ist es üblich, dass Franchiseverträge eine sogenannte Schiedsvereinbarung enthalten. Das bedeutet, dass Streitigkeiten nicht vor den normalen staatlichen Gerichten ausgetragen werden, sondern vor speziellen Schiedsgerichten. Im internationalen Raum gibt es verschiedene anerkannte Organisationen, die für die Bildung solcher Schiedsgerichte zuständig sind. Die anstatt gerichtlicher Urteile ergehenden Schiedssprüche werden dann auch von den staatlichen Behörden in der Regel im Hinblick auf eine Zwangsvollstreckung anerkannt. Der Vorteil von Schiedsgerichten ist, dass die Inhalte und auch die mündliche Verhandlung geheim bleiben, und dass sich nicht die nach dem Gerichtsverteilungsplan zufällig zuständigen Richter mit einer derartigen Spezialmaterie beschäftigten, sondern Spezialisten aus Recht und Wirtschaft, die gerade für den konkreten Fall als Schiedsrichter ausgesucht werden. Auch gibt es keine Möglichkeit einer Berufung in einer zweiten Instanz. Daher bleibt die Verfahrensdauer meist überschaubar.
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