Von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage spricht man, wenn bestimmte Umstände bei Abschluss eines Vertrages ersichtlich für beide Vertragspartner von so großer Bedeutung und derart selbstverständlich waren, dass dann, hätten die Vertragspartner an eine mögliche Veränderung dieser Umstände gedacht, diese auch eine entsprechende vertragliche Regelung für diesen Fall mit aufgenommen hätten. Wenn also solche bedeutsamen Umstände sich während der Laufzeit eines Vertrages ändern, soll es möglich sein, dass der Vertrag angepasst oder aber vorzeitig beendet werden kann. >> weiterlesen