Ein aktuell vom Bundesverwaltungsgericht entschiedener Fall über die Befreiung von der Umsatzsteuer von Nachhilfestunden ist erst auf den zweiten Blick franchiserechtlich von Interesse. Denn es stellt sich in derartigen Fällen, in denen es um öffentlich-rechtliche Beziehungen und Rechtsverhältnisse hinsichtlich der im Rahmen des Franchise-Systems verkauften Güter oder Dienstleistungen geht, stets die Frage, wie hier die Verantwortlichkeiten zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer aufgeteilt sind. >> weiterlesen