Zum wiederholten Male hat sich nunmehr ein oberstes Sozialgericht eines Bundeslandes, in diesem Falle das Landessozialgericht NRW, mit der Frage beschäftigt, wann ein Franchisenehmer unter die Rentenversicherungspflicht fällt. In dem konkreten Fall ging es um einen Franchisenehmer eines der führenden Nachhilfe-Franchisesysteme.
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Bedarfsbezogene Aufklärungspflicht des Franchisegebers
In einem brandaktuellen Urteil hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg die bisher gefestigte Rechtsprechung zur vorvertraglichen Aufklärung leicht modifiziert. Zumindest für die Fälle, in denen der Franchiseinteressent über umfassende betriebswirtschaftliche Vorkenntnisse verfügt.
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