Die meisten Gerichtsurteile zum Thema Franchising befassen sich mit den Anforderungen an die vorvertragliche Aufklärung eines künftigen Franchisenehmers durch den Franchisegeber. Die diesbezügliche Rechtsprechung kann getrost als gefestigt bezeichnet werden. Dennoch sind neue Urteile immer wieder interessant, weil sie die konkreten Anforderungen daran, über was genau aufzuklären ist, immer mehr differenzieren.
So hat sich jetzt das Landgericht Berlin mit einem Franchisesystem aus der Nachhilfebranche beschäftigt und die Aufklärung des Franchisenehmers in mehreren Punkten als unzulänglich eingestuft.
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