
Eine der Hauptpflichten des Franchisenehmers ist die Zahlung von Franchisegebühren.
Feste Vereinbarungen im Vertrag
In den meisten Franchiseverträgen finden sich bezüglich der laufenden Franchisegebühren konkrete Regelungen hinsichtlich der Höhe. Entweder wird ein fester monatlicher Betrag vereinbart, oder aber die Gebühren bemessen sich prozentual anhand des monatlichen Umsatzes oder des monatlichen Gewinns des Franchisenehmers. In all diesen Fällen gibt es normalerweise keine rechtlichen Probleme. Allenfalls könnte überprüft werden, ob die Franchisegebühren dermaßen überhöht sind und in keinerlei sinnvollem Verhältnis zu den Gegenleistungen des Franchisegebers stehen, dass sie als sittenwidrig einzustufen wären. Solche Fälle jedoch kommen in der Praxis eher selten vor. >> weiterlesen