Artikel mit dem Tag: Gruppenfreistellungsverordnung

Preisbindung und Fernsehwerbung in Franchisesystemen

Ein Franchisesystem und eine starke Franchisemarke leben davon, dass mit vereinter Schlagkraft der Markt bearbeitet wird. Daher ist auch die überregionale Werbung ein ganz zentrales Medium, um die Bekanntheit der Marke voranzutreiben und allen Systempartnern dauerhaft zu wirtschaftlichem Erfolg zu verhelfen.

Preisbindung ist grundsätzlich kartellrechtlich unzulässig

Werbung jedoch beinhaltet in der Regel auch Werbung mit entsprechenden Preisen für bestimmte Produkte. Gerade im Einzelhandel und in der Systemgastronomie. Nun steht einheitlichen Preisen in Franchisesystem jedoch eine ganz entscheidende rechtliche Schranke entgegen. >> weiterlesen

Preisbindungsverbot für Händler und Franchisenehmer – Bußgeld für LEGO

Das Bundeskartellamt hat ein Bußgeld i.H.v. 130.000 € gegen die LEGO GmbH verhängt, weil sie gegen das kartellrechtliche Verbot einer vertikalen Preisbindung verstoßen hat.

Sowohl nach deutschem, als auch nach europäischem Kartellrecht darf ein Franchisegeber oder ein Hersteller mit seinen Händlern bzw. Franchisenehmern keine festen Endkundenpreise vereinbaren. Die Händler bzw. die Franchisenehmer müssen also in der Gestaltung ihrer Endverkaufspreise grundsätzlich frei bleiben. >> weiterlesen

Bezugsbindung des Franchisenehmers zur Qualitätssicherung

Das typische Franchisesystem zeichnet sich dadurch aus, dass dem Verbraucher und allgemein der Marktöffentlichkeit die angebotenen Dienstleistungen und Produkte stets in einheitlichem Gewand entgegentreten. Die Art der Durchführung der Dienstleistungen hat einen Wiedererkennungswert, Ladenlokale sehen im wesentlichen identisch aus, und gerade in der Systemgastronomie schmecken die jeweiligen Produkte überall auf der Welt gleich.

Qualitätssicherung und Systemuniformität

Wenn ein Franchisesystem Sinn machen soll, und wenn es mit der Bildung einer starken Marke auf dem Markt einhergehen soll, ist es notwendig, diese Uniformität der Dienstleistungen und Produkte sicherzustellen. >> weiterlesen

Nichtigkeit von Franchiseverträgen aufgrund spürbarer Wettbewerbsbeschränkungen

Auch wenn es im deutschen Recht kein eigenständiges Franchise-Gesetz gibt – trotz der  teilweise populistischen Forderungen so mancher Interessenvertreter –, sind Franchiseverträge dennoch an Recht und Gesetz gebunden. Vorschriften, die direkt oder analog auf Franchiseverträge angewendet werden, finden sich im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Handelsgesetzbuch (H GB), in den deutschen Wettbewerbs- und Kartellgesetzen, aber auch im europäischen Recht, so z.B. vor allem in Art. 101 AEUV und in der so genannten Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Verbindungen (Vertikal-GVO).

Gerade dieser europäischen Rechtsnormen haben insbesondere die kartellrechtliche Problematik von Franchisesystemen im Blick, da es sich ja letztlich bei sämtlichen Betrieben eines Franchisesystems um selbstständiger Unternehmer handelt, die alle mit ihrem Franchisegeber im Rahmen des Franchisevertrages bestimmte Absprachen getroffen haben, die sich möglicherweise auf den Wettbewerb negativ auswirken können. >> weiterlesen

Problematisches Verbot des Vertriebs von Markenwaren über eBay

Bei so genannten selektiven Vertriebssysteme ist es dem Hersteller von Markenprodukten wichtig, bestimmte Händler exklusiv zu beliefern, und die konkreten Vertriebswege unter Kontrolle zu behalten, um das Markenimage nicht zu gefährden. Immer wieder kommt es in unserer heutigen Zeit in diesem Zusammenhang zu Konflikten, wenn es um die Frage geht, ob Einzelhändler, die von dem betreffenden Hersteller beliefert werden, die Produkte auch über das Internet weiterverkaufen dürfen. >> weiterlesen

Aktuelle Nachrichten und Urteile zum Thema Franchising und Franchiserecht