Das Amtsgericht Bielefeld hat jetzt entschieden, dass ein Franchisevertrag eines Systems für Online-Bonitätsauskünfte und Inkassodienstleistungen wegen arglistiger Täuschung durch den Franchisegeber als rückwirkend nichtig zu betrachten ist.
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Franchisegeber in einer E-Mail an den künftigen Franchisenehmer betont, dass ein eigenes Callcenter dem Franchisenehmer Kundentermine vermitteln werde. >> weiterlesen