Tagesarchiv Freitag, Juli 19, 2013

Arglistige Täuschung eines Franchisegebers über eigene Callcenter zur Vermittlung von Kunden

Das Amtsgericht Bielefeld hat jetzt entschieden, dass ein Franchisevertrag eines Systems für Online-Bonitätsauskünfte und Inkassodienstleistungen wegen arglistiger Täuschung durch den Franchisegeber als rückwirkend nichtig zu betrachten ist.

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Franchisegeber in einer E-Mail an den künftigen Franchisenehmer betont, dass ein eigenes Callcenter dem Franchisenehmer Kundentermine vermitteln werde. >> weiterlesen

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