
Nach wie vor ist es unter Franchiserechtlern umstritten, ob ein Franchisegeber seinen Franchisenehmern im Rahmen des Franchisevertrages verbindlich vorschreiben kann, mit einem bestimmten Steuerberater zusammen zu arbeiten. Dafür spricht die notwendige Einheitlichkeit der Buchhaltung und der Berichtspflichten, dagegen spricht die Bitte Betonung der rechtlichen und wirtschaftlichen Selbstständigkeit des Franchisenehmers.