
In einer aktuellen Entscheidung zum Franchiserecht hat sich das Landgericht Dortmund insbesondere mit der Frage auseinandergesetzt, wie die Rückabwicklung eines wirksam widerrufenen Franchisevertrages konkret vonstatten gehen soll. Da die entsprechenden Rechtsvorschriften im BGB, die sich mit dem verbraucherschützenden Widerrufsrechten beschäftigen, bezüglich der Rechtsfolgen auf das Rücktrittsrecht gemäß § 346 BGB verweisen, wickelte auch das Gericht den vorliegenden Fall nach diesen Vorschriften ab. >> weiterlesen