Auch wenn es im deutschen Recht kein eigenständiges Franchise-Gesetz gibt – trotz der teilweise populistischen Forderungen so mancher Interessenvertreter –, sind Franchiseverträge dennoch an Recht und Gesetz gebunden. Vorschriften, die direkt oder analog auf Franchiseverträge angewendet werden, finden sich im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Handelsgesetzbuch (H GB), in den deutschen Wettbewerbs- und Kartellgesetzen, aber auch im europäischen Recht, so z.B. vor allem in Art. 101 AEUV und in der so genannten Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Verbindungen (Vertikal-GVO).
Gerade dieser europäischen Rechtsnormen haben insbesondere die kartellrechtliche Problematik von Franchisesystemen im Blick, da es sich ja letztlich bei sämtlichen Betrieben eines Franchisesystems um selbstständiger Unternehmer handelt, die alle mit ihrem Franchisegeber im Rahmen des Franchisevertrages bestimmte Absprachen getroffen haben, die sich möglicherweise auf den Wettbewerb negativ auswirken können. >> weiterlesen