
Eines der wichtigsten rechtlichen Themen im Rahmen des Franchiserechts ist die so genannte vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers.
Es ist anerkannt, dass der Franchisegeber, der das Franchisesystem entwickelt hat und der es am besten kennt, aufgrund dieses so genannten Informationsgefälles verpflichtet ist, den Franchiseinteressenten vor Unterzeichnung des Franchisevertrages eingehend über alle Details aufzuklären, die in irgend einer Art und Weise für die Entscheidungsfindung des Franchisenehmers hinsichtlich der Vertragsunterzeichnung relevant sein könnten. >> weiterlesen