Tagesarchiv Mittwoch, Oktober 8, 2014

Franchisesysteme und Wettbewerbsrecht – wer gegen wen?

In jedem Franchisevertrag finden sich ausführliche Regelungen darüber, wer – also der Franchisegeber, oder der Franchisenehmer – gegen Wettbewerbsverletzungen von Mitbewerbern einschreiten muss und darf, und wer die dabei entstehenden Kosten zu tragen hat.

Konkretes Wettbewerbsverhältnis

Zunächst aber muss geklärt werden, wer überhaupt rechtlich als Wettbewerber eines anderen Unternehmens anzusehen ist. Nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) sind normalerweise Wettbewerber solche Unternehmen, die miteinander darum konkurrieren, bestimmte Produkte oder Dienstleistungen an dieselbe Kundengruppe zu vertreiben. >> weiterlesen

Aktuelle Nachrichten und Urteile zum Thema Franchising und Franchiserecht