In jedem Franchisevertrag finden sich ausführliche Regelungen darüber, wer – also der Franchisegeber, oder der Franchisenehmer – gegen Wettbewerbsverletzungen von Mitbewerbern einschreiten muss und darf, und wer die dabei entstehenden Kosten zu tragen hat.
Konkretes Wettbewerbsverhältnis
Zunächst aber muss geklärt werden, wer überhaupt rechtlich als Wettbewerber eines anderen Unternehmens anzusehen ist. Nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) sind normalerweise Wettbewerber solche Unternehmen, die miteinander darum konkurrieren, bestimmte Produkte oder Dienstleistungen an dieselbe Kundengruppe zu vertreiben. >> weiterlesen