Einem Franchisenehmer wird für die Dauer der Franchisepartnerschaft das Recht verliehen, die Marke des betreffenden Franchise-Systems im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit zu nutzen. Er erwirbt an der Marke keinerlei dauerhaftes Recht, so dass sein Nutzungsrecht automatisch mit der Beendigung des Franchiseverhältnisses erlischt. Der Franchisegeber hat verständlicherweise ein großes Interesse daran, dass seine Marke nicht missbraucht wird, und dass niemand seine Marke weiterhin über die Laufzeit des Franchisevertrages hinaus nutzt. Daher gibt es in fast allen Franchiseverträgen entsprechende eindeutige Regelungen, in denen detailliert beschrieben wird, was ein Franchisenehmer alles mit der Vertragsbeendigung zu unterlassen hat, und welche Werbematerialien beispielsweise er zurückzugeben oder zu vernichten hat. >> weiterlesen
Monatsarchiv: November 2014
Standortvereinbarung und Vertragsgebiet im Franchisevertrag
Bezüglich eines Standortes gibt es im Franchisevertrag in der Regel immer zweierlei zu vereinbaren. Zum einen geht es darum, inwieweit der Franchisenehmer verpflichtet sein soll, an einem bestimmten Standort sein Franchise-Outlet zu eröffnen. Kehrseite dieser dem Franchisenehmer gegebenenfalls auferlegten Verpflichtung ist möglicherweise dann ein entsprechender Gebietsschutz, der dem Franchisenehmer Konkurrenz aus dem eigenen System zumindest in einem bestimmten fest umrissenen Gebiet fernhält.
Vertraglicher Standort als Shop-in-Shop in einem Supermarkt
In einem aktuellen Urteil des Amtsgericht Duisburg-Hamborn ging es um die etwas ungenau formulierten Regelungen bezüglich der Standortwahl im Falle eines großen Backshop-Franchise-Systems. >> weiterlesen
Markenimage und Qualitätssicherung in Franchisesystemen
Anhand eines brandaktuellen Urteils des Oberlandesgerichts München kann man sich mit der Bedeutung der Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards und bestimmter Systemvorgaben für ein Franchisesystem beschäftigen.
Kleidervorschriften und Lebensmittelhygiene in der Systemgastronomie
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Franchisegeber Burger King einem Franchisenehmer fristlos gekündigt. Grund dafür waren zahlreiche Bemängelungen anlässlich dreier Betriebsprüfungen. Teilweise wurden Kleidervorschriften nicht eingehalten, Hygienestandards nicht beachtet, Speisenvorschriften nicht umgesetzt, und beworbene Produkte nicht ausreichend vorgehalten. >> weiterlesen