Die Zeiten, als vor Gerichten immer wieder über die Frage einer möglichen Scheinselbstständigkeit des Franchisenehmers gestritten wurde, sind im Wesentlichen vorbei. Lediglich manche Gerichte, zu denen das Vertriebsmodell Franchising noch nicht vorgedrungen ist, beschäftigen sich gelegentlich noch mit solchen Fragen. Hintergrund war stets die Frage der Schutzbedürftigkeit des Franchisenehmers und gegebenenfalls dessen Sozialversicherungspflicht. Derartige Entscheidungen konnten für einen Franchisegeber angesichts zahlreicher Franchisenehmer, für die gegebenenfalls Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen gewesen wären, existenzbedrohend sein. >> weiterlesen