Das Bundeskartellamt hat ein Bußgeld i.H.v. 130.000 € gegen die LEGO GmbH verhängt, weil sie gegen das kartellrechtliche Verbot einer vertikalen Preisbindung verstoßen hat.
Sowohl nach deutschem, als auch nach europäischem Kartellrecht darf ein Franchisegeber oder ein Hersteller mit seinen Händlern bzw. Franchisenehmern keine festen Endkundenpreise vereinbaren. Die Händler bzw. die Franchisenehmer müssen also in der Gestaltung ihrer Endverkaufspreise grundsätzlich frei bleiben. >> weiterlesen