Wettbewerbsverbote in Arbeits- oder Vertriebsverträgen, so auch in Franchiseverträgen, haben in der Regel zweierlei Zielrichtungen. Zum einen will sich der Franchisegeber gegen Konkurrenz aus dem Kreis der eigenen Franchisenehmer schützen, zum anderen will er aber auch versuchen, sein systemspezifisches Know-How soweit wie möglich innerhalb seines Systems zu behalten, um so wenig wie möglich unmittelbarer Nachahmer zu bekommen. >> weiterlesen