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In einem brandaktuellen Urteil hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg die bisher gefestigte Rechtsprechung zur vorvertraglichen Aufklärung leicht modifiziert. Zumindest für die Fälle, in denen der Franchiseinteressent über umfassende betriebswirtschaftliche Vorkenntnisse verfügt.
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