Je größer und je komplexer strukturiert ein Franchisesystem ist, umso notwendiger und umso höher sind die Anforderungen an die innere Organisation und Struktur einer Systemzentrale. Gerade auch die internen Prozesse zwischen Franchisegeber und den einzelnen Franchisenehmern müssen hundertprozentig transparent sein und genauestens abgebildet werden können.
Erneuter Auslöser für eine solche Erkenntnis ist ein neues Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg, welches ein sehr großes und sehr populäres Franchisesystem aus der Gastronomiebranche für Unübersichtlichkeit und Ungenauigkeit bei der Buchhaltung und bei der Registrierung der Partnerumsätze abgestraft hat.
Keine Chance mit intransparenter Gebührenaufschlüsselung
Ein Franchisenehmer sollte rückständige Franchise- und Werbegebühren für drei Franchise-Outlets in Höhe von knapp 100.000 € zahlen. Der Franchisenehmer hat in beiden Instanzen gewonnen. Er hat allerdings keineswegs deshalb gewonnen, weil es keine entsprechenden Rückstände gegeben hätte, sondern ausschließlich deshalb, weil der Franchisegeber nicht in der Lage war, die geltend gemachte Gebührenforderung überschaubar, transparent, und für das Gericht nachvollziehbar darzustellen.
Eine Besonderheit bestand darin, dass in dem betreffenden Franchise-System der Franchisenehmer jede Woche seine Umsätze mitzuteilen hatte, und dass anhand dieser übermittelten Umsätze jede Woche die entsprechenden Franchisegebühren, die sich daraus prozentual ergaben, in Rechnung gestellt wurden. Auch war in dem Franchisevertrag geregelt, dass die Umsätze geschätzt werden konnten, wenn keine Umsatzmitteilungen erfolgten.
Ungenaue Abgrenzung zwischen geschätzten und nicht geschätzten Wochenumsätzen
In zwei Instanzen hat der Franchisegeber immer wieder versucht, seine Zahlen plausibel darzustellen. Weder war der Franchisegeber jedoch in der Lage, zu differenzieren zwischen denjenigen Wochenumsätzen, die aufgrund übermittelter Umsatzzahlen in Rechnung gestellt wurden, und denjenigen Gebühren, die aufgrund von Schätzungen sich ergaben. Selbst bei denjenigen Wochengebühren, die offensichtlich geschätzt worden waren, konnte nicht nachvollziehbar dargestellt werden, worauf die entsprechenden Schätzungen beruhten.
Schlechte Organisation kann immensen Schaden verursachen
Auch wenn das konkrete Gerichtsverfahren kaum spezielle franchiserechtliche Aspekte enthält, so ist es doch ein Lehrbeispiel für eine mangelhafte Organisation der Systemzentrale mit der Folge erheblicher wirtschaftlicher Verluste. Denn ein solches Gerichtsverfahren mit einem Streitwert von knapp 100.000 € kostet für zwei Instanzen ca. 25.000 €. Genau diesen Betrag darf sich der entsprechende Franchisegeber nun zusätzlich zu den nicht erhaltenen Franchisegebühren wegen der entstandenen Anwaltskosten für beide Seiten und der Gerichtskosten abschreiben.
Brandenburgisches OLG, Az. Kart U 3/13; Urteil vom 17.03.2015