Gerade in einen Franchisevertrag, der in Deutschland gesetzlich nicht geregelt ist, stellt sich immer wieder die Frage, welche Leistungen des Franchisegebers mit welchen Leistungen des Franchisenehmers verknüpft sind. Erst wenn feststeht, welche Leistungen des Franchisegebers beispielsweise mit der Eintrittsgebühr abgegolten sind, für welche Leistung des Franchisegebers die laufende Franchisegebühr gezahlt wird, und was konkret der Franchisenehmer für die Zahlung der Marketing- oder Werbegebühren verlangen kann, kann geprüft werden, ob es rechtlich betrachtet irgendwelche Unregelmäßigkeiten im gegenseitigen Leistungsaustausch gibt, und ob beispielsweise irgendwelche Gebühren als überhöht zu betrachten sind.
Aktivierung als Vorschuss oder gewinnmindernde Betriebsausgabe?
Aber auch steuerrechtlich ergeben sich unterschiedliche Schlussfolgerungen, je nachdem >> weiterlesen