Im Vorfeld des Abschlusses eines Franchisevertrages geht es um Standortsuche, Finanzierung und um umfassende vorvertragliche Information durch den Franchisegeber. Zum einen muss der Franchiseinteressent umfassend und zutreffend über die wirtschaftliche Situation anderer Franchisenehmer und damit über die tatsächlichen Ertragsmöglichkeiten des Franchise-Systems informiert werden, um sich selbst ein realistisches Bild machen zu können. Betriebswirtschaftliche Kennzahlen benötigt er aber auch, um seiner finanzierenden Bank einen plausiblen Businessplan vorlegen zu können.
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Vorvertragliche Aufklärung – welche Zahlen müssen es nun sein?
Gerade in den letzten drei Jahren hat sich die Rechtsprechung zumindest der Oberlandesgerichte wieder sehr in Richtung eines umfassenden Schutzes von Franchisenehmern orientiert, wenn es um die Frage des Umfangs der vorvertraglichen Aufklärung geht. >> weiterlesen