Der Fall Burger King hat sie wieder in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt: Die Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes gegenüber dem Geschäftspartner, wenn beide Parteien sich nicht mehr über die Fortsetzung oder auch nur die Art der Fortsetzung des Geschäftsverhältnisses einig sind.
Folgen einer fristlosen Kündigung des Franchisevertrages
In dem Burger-King-Fall hatte der Franchisegeber seinem Franchisenehmer, der „Yi-Ko“-Holding“, mit seinen 91 Filialen den Franchisevertrag fristlos gekündigt. >> weiterlesen