Artikel mit dem Tag: Franchiserecht

Das „Kleingedruckte“ in Franchiseverträgen (AGB)

Mit dem „Kleingedruckten“ in jeglicher Art von Verträgen meint man oft das, was sich unscheinbar, und von der entsprechenden Person oft unbemerkt auf der Rückseite des eigentlichen Vertragsformulars befindet. Andererseits wird der Begriff „Kleingedrucktes“ aber auch für das verwendet, was man juristisch als Allgemeine Geschäftsbedingungen bezeichnet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

„Allgemeine Geschäftsbedingungen“ im juristischen Sinne gehen jedoch viel weiter, als das sogenannte kleingedruckte. Von „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ist immer dann die Rede, wenn die entsprechenden Klauseln eines Vertrages nicht zwischen den beiden Vertragspartnern ausgehandelt wurden, sondern wenn sie die eine Vertragspartei, meist die wirtschaftlich mächtigere, regelmäßig für alle ihre Verträge verwendet und der anderen Vertragspartei vorgibt. >> weiterlesen

Voraussetzungen für Ausgleichsansprüche eines Handelsvertreters nach Beendigung des Franchisevertrages

Auch für Franchisesysteme ist es mittlerweile von der Rechtsprechung eindeutig anerkannt, dass die zwingende Regelung von § 89b HGB auch auf Franchisenehmer analog angewendet wird.

§ 89b HGB regelt die Ausgleichsansprüche eines Handelsvertreters, die diesem nach Vertragsbeendigung zustehen, und die zum einen die Provisionsverluste des Handelsvertreters, und zum anderen die weiterwirkenden Vorteile aufgrund neu hinzugewonnener Kunden auf seiten des Unternehmers ausgleichen sollen.

Unterschiede zwischen Handelsvertreter und Franchisenehmer

Ein Franchisenehmer unterscheidet sich von einem Handelsvertreter unter anderem insoweit wesentlich, als er im eigenen Namen die Geschäfts mit seinen Kunden abschließt und nicht stellvertretend im Namen des Franchisegebers. Daher ist es auch nicht zwingend, dass nach Vertragsbeendigung der Franchisegeber automatisch mit den bisherigen Kunden des Franchisenehmers  weiterhin Geschäfte machen kann. >> weiterlesen

Insolvenzrechtsreform: schnellere Restschuldbefreiung für Existenzgründer

Am 1. Juli 2014 tritt die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform in Kraft. Die damit verbundenen gesetzlichen Neuerungen können teilweise von großem Interesse auch für Franchisenehmer sein, die mit ihrem Unternehmen scheitern.

Verbrauchern, denen insoweit Existenzgründer gleichgestellt werden, soll es unter bestimmten Voraussetzungen leichter gemacht werden, nach kurzer Zeit durch eine Restschuldbefreiung wieder auf die Beine zu kommen. >> weiterlesen

Neues Widerrufsrecht auch bei Franchiseverträgen ab dem 13. Juni 2014?

Ein Dauerbrenner im Franchiserecht ist die Thematik um ein etwaig einzuräumendes Widerrufsrecht und die korrekte und rechtssichere Widerrufsbelehrung.

Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Franchisegeber seinen Franchisenehmern ein Widerrufsrecht einräumen. Dies hängt zum einen davon ab, ob der Franchisenehmer bei Unterzeichnung des Franchisevertrages noch Existenzgründer ist, und wie hoch seine verbindlichen Investitionen aufgrund des Franchisevertrages sind.
Da diesbezüglich viel Unsicherheit, auch bei Gerichten, herrscht, ist es mittlerweile allgemein üblich, dass bei fast sämtlichen Franchiseverträgen sicherheitshalber ein Widerrufsrecht eingeräumt wird. >> weiterlesen

Franchising im Handwerk – muss der Franchisenehmer Handwerker sein?

Ein nicht unerheblicher Anteil der in Deutschland tätigen Franchisesysteme betrifft handwerkliche Leistungen. Oft ist es jedoch so, dass nicht einfach die konkrete Ausübung eines bestimmten Handwerksberufs Gegenstand der Franchise ist, sondern dass vielmehr einige wenige Dienstleistungen im Rahmen eines Gesamtkonzeptes einem bestimmten Handwerksberuf zugeordnet werden können. Bei solchen Berufsbildern stellt sich oft die Frage, inwieweit die betreffenden Tätigkeiten, die manchmal lediglich dem Randbereich eines Handwerks zugeordnet werden können, eine entsprechende Ausbildung voraussetzen und eine Eintragung in die Handwerksrolle verlangen. >> weiterlesen

Unwirksamkeit, Knebelung, Sittenwidrigkeit? – Facetten eines Franchisevertrages

Bereits mit meinem Beitrag vom 25.3.2014 hatte ich mich mit dem Urteil des OLG Schleswig vom 26.09.2013 auseinandergesetzt. In meinem damaligen Beitrag ging es um die Frage der Nachahmung und der Wettbewerbswidrigkeit der Eröffnung einer Konkurrenz-Sandwichkette zum ursprünglichen Franchisegeber Subway.

Das Urteil beschäftigt sich in seinem ersten Teil allerdings ausführlich mit der Frage der Wirksamkeit des Subway-Franchisevertrages. Es ist nicht gerade als franchisenehmerfreundlich einzustufen. Obwohl durch den Franchisenehmeranwalt der doch arg ungewöhnliche und immer wieder in der scharfen Kritik stehende Subway-Franchisevertrag regelrecht auseinander genommen wurde, geht das Gericht über zahlreiche Einwände einfach hinweg, zu anderen Punkten macht es ausführliche und bedenkenswerte Ausführungen. >> weiterlesen

Weitere Kehrtwendung der Rechtsprechung bei der vorvertraglichen Aufklärung

Eines der wichtigsten rechtlichen Themen im Rahmen des Franchiserechts ist die so genannte vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers.

Es ist anerkannt, dass der Franchisegeber, der das Franchisesystem entwickelt hat und der es am besten kennt, aufgrund dieses so genannten Informationsgefälles verpflichtet ist, den Franchiseinteressenten vor Unterzeichnung des Franchisevertrages eingehend über alle Details aufzuklären, die in irgend einer Art und Weise für die Entscheidungsfindung des Franchisenehmers hinsichtlich der Vertragsunterzeichnung relevant sein könnten. >> weiterlesen

Eine neue Sandwich-Kette – Nachahmung oder Konkurrenz zu Subway?

Es ist in der Franchisebranche kein großes Geheimnis, das es die Sandwich-Kette Subway zumindest in Deutschland nicht leicht hat und sich immer wieder gerichtlich mit aktuellen oder ehemaligen Franchisenehmern auseinandersetzt.

Aufgrund der Unzufriedenheit einiger Franchisenehmer und aufgrund der Tatsache, dass die betreffenden Fastfood-Restaurants nicht wirtschaftlich betrieben werden konnten, gründeten diese im Jahre 2010 ein neues eigenes Franchisesystem unter der Marke „fresh“. >> weiterlesen

Schicksal eines Franchisevertrages bei Übernahme des Franchisegebers

Aus aktuellem Anlass sei einmal auf die Problematik des rechtlichen Unterganges des Franchisegebers bzw. der Übernahme des Franchisegebers durch ein anderes Unternehmen hingewiesen. Aufgrund der geplanten Übernahme von E-Plus durch den Konzern Telefónika entsteht genau diese Problematik gegebenenfalls für die ca. 400 Franchisepartner von E-Plus in Deutschland. Die im Rahmen eines Gutachtens erwogene Schließung von zahlreichen Shops ist zumindest hinsichtlich der Franchisepartner nicht so einfach durchsetzbar. Denn die Franchisenehmer als selbstständige Unternehmer sind nicht weisungsgebunden, sondern führen ihr Unternehmen selbstständig. Da Franchiseverträge in der Regel eine feste Laufzeit haben, können die Vertragsverhältnisse nicht einfach so gekündigt werden. >> weiterlesen

Nichtigkeit von Franchiseverträgen aufgrund spürbarer Wettbewerbsbeschränkungen

Auch wenn es im deutschen Recht kein eigenständiges Franchise-Gesetz gibt – trotz der  teilweise populistischen Forderungen so mancher Interessenvertreter –, sind Franchiseverträge dennoch an Recht und Gesetz gebunden. Vorschriften, die direkt oder analog auf Franchiseverträge angewendet werden, finden sich im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Handelsgesetzbuch (H GB), in den deutschen Wettbewerbs- und Kartellgesetzen, aber auch im europäischen Recht, so z.B. vor allem in Art. 101 AEUV und in der so genannten Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Verbindungen (Vertikal-GVO).

Gerade dieser europäischen Rechtsnormen haben insbesondere die kartellrechtliche Problematik von Franchisesystemen im Blick, da es sich ja letztlich bei sämtlichen Betrieben eines Franchisesystems um selbstständiger Unternehmer handelt, die alle mit ihrem Franchisegeber im Rahmen des Franchisevertrages bestimmte Absprachen getroffen haben, die sich möglicherweise auf den Wettbewerb negativ auswirken können. >> weiterlesen

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