„Nur in teilnehmenden Restaurants“, „ in allen teilnehmenden Filialen“ – so oder ähnlich werben Unternehmen für bestimmte Produkte, Sonderangebote, und Neuheiten. Der Spruch, der im Grunde genommen eine Tautologie ist, kommt nicht von ungefähr. Mit genau dieser Formulierung versuchen die betreffenden Unternehmen die wettbewerbsrechtlichen Vorgaben des Gesetzes zu erfüllen. >> weiterlesen