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Franchisevertrag kann nur bei Unzumutbarkeit fristlos gekündigt werden

Beide Parteien eines Franchisevertrages, sowohl der Franchisegeber, als auch der Franchisenehmer, haben gegebenenfalls das Interesse, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn sie mit der Zusammenarbeit nicht mehr zufrieden sind, sei es aus persönlichen oder aus wirtschaftlichen Gründen. In der Regel haben Franchiseverträge Laufzeiten von 5, 10 oder gar 20 Jahren. Eine vorzeitige Kündigung scheidet dann in der Regel aus.  >> weiterlesen

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